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AHO Aktuell - 03.03.2006

Schweinepest: Kreis Borken richtet Anschlussbeobachtungsgebiet ein


Borken (aho) - Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen hat am
heutigen Freitag, 3. März, gegen 13.30 Uhr den Ausbruch der
Klassischen Schweinepest in Haltern-Lavesum amtlich festgestellt
.
Dies hat auch für den Kreis Borken indirekte Auswirkungen, da der
Betrieb in Haltern nur etwa fünf Kilometer von der Kreisgrenze
entfernt ist. In der Gemeinde Reken muss der Kreis Borken an das
Beobachtungsgebiet in Haltern ein Anschlussbeobachtungsgebiet
ausweisen. Dieses reicht im Westen bis an die A 31 und im Norden an
die B 67.

Die 87 Schweinehalter in diesem Beobachtungsgebiet müssen ihre
insgesamt rund 30.000 Schweine abgesondert aufstallen. Es dürfen
insbesondere keine Schweine in die oder aus den Betrieben verbracht
werden. Dieser sogenannte "Stand Still" soll verhindern, dass sich das
Virus weiter ausbreitet. Sofern noch nicht geschehen, müssen alle
Schweinehalter ihren Tierbestand unter Angabe der Anzahl, der
Nutzungsrichtung und des Standortes beim Fachbereich Tiere und
Lebensmittel melden (Tel.: 02861/82-1132). Auch alle besonderen
Vorkommnisse bei den Schweinen - wie erkrankte oder verendete Schweine
- müssen sofort unter der oben genannten Telefonnummer beim Kreis
Borken gemeldet werden. Frühestens 20 Tage nach Reinigung und
Desinfektion des Seuchenbetriebes müssen alle schweinehaltenden
Betriebe amtstierärztlich untersucht werden, um das Beobachtungsgebiet
aufheben zu können.


 



 

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