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AHO Aktuell - 28.02.2006

BVET: Hunde und Katzen haben im Geflügelstall nichts mehr verloren


Bern / Freiburg (lid/aho) - Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
der Schweiz glaubt, dass nur Stallpflicht gekoppelt mit
Hygienemaßnahmen das Geflügel umfassend vor der Vogelgrippe schützt.
In einer Informationskampagne will das BVET darauf hinweisen, dass
Hunde und Katzen im Geflügelstall nichts mehr verloren haben, dass
Besucher betriebseigene Schutzkleidung anziehen müssen und dass
Eierkartons nur einmal verwendet werden dürfen. Dies schreibt die
Nachrichtenagentur SDA.

Mit der Kampagne will das BVET vor allem Hobbygeflügelzüchter in der
Schweiz erreichen. In großen Profibetrieben seien diese
Hygienemaßnahmen bereits selbstverständlich. Das BVET wird in den
nächsten Tagen in der landwirtschaftlichen Presse Inserate
aufschalten. Die Geflügelhalter werden zudem über die Verbände direkt
angeschrieben.

Im Kanton Freiburg wurden heute zwölf Hühner und zwei Gänse in
Bossonnens/FR vom kantonalen Veterinäramt im Rahmen der
Präventionsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe eingeschläfert. Die Tiere
befanden sich in einem Hobby-Geflügelstall mit insgesamt 22 Hühnern
und Gänsen, von denen vom Sonntag auf den Montag acht plötzlich
gestorben sind. Der Eigentümer wird entschädigt. Die Ergebnisse der
Analysen werden für Mittwochabend erwartet.


 



 

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