Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 28.02.2006

Bayern: In Sperrbezirken Hauspflicht für Katzen und Leinenzwang für Hunde


München (aho) - Bayern verschärft seine Vorsorgemaßnahmen nach
Bekanntwerden der ersten Infektion eines Säugetiers (Katze) mit
dem H5N1-Virus in Europa
. In den Sperrbezirken müssen Katzen ab
sofort im Haus bleiben und Hunde angeleint werden; in den
Beobachtungsgebieten wird es empfohlen. Dies erklärte Bayerns
Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf heute in München. Die
seuchenrechtlichen Vorsorgemaßnahmen gelten in den Schutzzonen Bayerns
und Baden-Württembergs gleichermaßen. Darauf haben sich die
zuständigen Minister Werner Schnappauf und Peter Hauk noch am Dienstag
Abend (28.02.) verständigt, um den Gleichklang der Schutzmaßnahmen der
beiden süddeutschen Länder fortzuführen. Ein abgestimmtes Vorgehen
beider Länder wurde bereits mit der Ausweisung des gesamten
Bodensee-Nordufers als Beobachtungsgebiet begonnen, das auch Teile des
bayerischen Landkreises Lindau umfasst. Auch hier wird jetzt den
Haltern empfohlen, Katzen im Haus zu halten und Hunde anzuleinen.

Das Ministerium begründet die Maßnahmen wie folgt: Hunde und Katzen
können infizierte Vögel aufnehmen und mit dem toten Tier auch
den Erreger verschleppen. Durch diese Maßnahme soll eine mögliche
Weiterverbreitung des Erregers verhindert werden. Eine Ansteckung von
Menschen durch infizierte Katzen ist bislang aber noch nicht
nachgewiesen worden
. Katzenbesitzer sollten auf eine besondere
Hygiene achten. Bei Anzeichen von schweren Erkältungen bei
Katzen
, die Freilauf in Gebieten hatten, in denen die H5N1
infizierten Vogelkadaver gefunden wurden, sollte der Tierarzt
aufgesucht werden. Eine Infektion und Erkrankung von Hunden ist bisher
nicht bekannt.

Nach den aktuellen Vogelgrippe-Fällen in Bayern haben die Landkreise
Landberg am Lech und Bad Tölz - Wolfratshausen einen Sperrbezirk mit 3
Kilometer Radius und ein Beobachtungsgebiet mit 10 Kilometer Radius um
die Fundorte eingerichtet. Die Schutzzone um den Fundort im
oberbayerischen Landkreis Landsberg reicht auch noch in die
schwäbischen Landkreise Augsburg-Land, Ostallgäu und
Aichach-Friedberg. Die Schutzzone um den Fundort im Landkreis Bad Tölz
-Wolfratshausen erstreckt sich auch in den Landkreis Miesbach.


 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de