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AHO Aktuell - 28.02.2006

Zwei Geflügelpest-Fälle bei Höckerschwan und Stockente in Bayern


München (aho) - Erstmals wurden bei zwei Proben verendeter Wildvögel
in Bayern H5N1-Infektionen nachgewiesen. Wie Verbraucherschutzminister
Werner Schnappauf heute in München mitteilte wurde das
Geflügelpest-Virus bei einem Höckerschwan in der Gemeinde Schwabstadl
(Landkreis Landsberg am Lech) und bei einer Stockente in der Gemeinde
Sachsenkam (Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen) festgestellt.
Schnappauf: "Die für den Seuchenschutz zuständigen Landkreise haben
umgehend die in der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung
aufgeführten Maßnahmen durchgeführt. Der Freistaat war für den Fall
vorbereitet, denn bei der Dynamik des Geflügelpesterregers war es nur
eine Frage der Zeit, bis auch Bayern den ersten Fall hat." Jetzt gelte
es konsequent alles zu tun, um die Einschleppung des Virus in die
Nutzgeflügelbestände zu vermeiden. Auch wenn von der Geflügelpest für
den Menschen keine unmittelbare Gefahr ausgeht, so drohe doch ein
enormer wirtschaftlicher Schaden für die Geflügelhalter. Daher gelten
in den Schutzzonen strenge Hygienevorschriften und
Handelsbeschränkungen für die Geflügelhalter. Ob es sich um den
hochpathogenen Asia-Typus handelt, muss nun durch das EU-Referenzlabor
in Weybridge bestätigt werden.

Die Landkreise haben mit Unterstützung des Mobilen Veterinärdienstes
einen Sperrbezirk mit 3 Kilometer Radius und ein Beobachtungsgebiet
mit 10 Kilometer Radius um die Fundorte eingerichtet. Die Schutzzone
um den Fundort im oberbayerischen Landkreis Landsberg reicht auch noch
in den schwäbischen Landkreis Augsburg-Land. Alle Geflügelhalter in
den betroffenen drei Landkreisen wurden bereits ermittelt und werden
derzeit benachrichtigt. Die Fundorte wurden abgesperrt. Bei den beiden
Tieren handelt es sich um Einzelfunde, eine größere Anzahl von
verendeten Tieren wurde bisher nicht gefunden. Die Fundstellen wurden
abgesperrt.

Der Schwan war am 20. Februar im Landkreis Landsberg am Lech bei
Schwabstadel verendet aufgefunden worden und zur Untersuchung ans
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in
Oberschleißheim übersendet worden. Nachdem der am 22. Februar
durchgeführte Influenza -A -Schnelltest (mittels RT-PCR - Dauer 48
Stunden) positiv war, wurde der Schwan am 24. Februar an das Nationale
Referenzlabor des Friedrich Löffler Instituts auf der Insel Riems
geschickt. Die Stockente aus dem oberbayerischen Landkreis Bad Tölz
wurde bei Sachsenkam am 20.02. verendet aufgefunden und ging am 24.02.
zur Bestätigung ans Referenzlabor nach Riems.

In der Zeit vom 16.02. bis 25.02. 2006 wurden insgesamt 733 Proben von
Wildvögeln an das LGL eingesandt. Untersucht wurden 595 Proben. Durch
das Friedrich-Löffler-Institut wurden bis heute 2 Proben H5N1 positiv
bestätigt. Zur Abklärung am FLI befinden sich derzeit bayerische 9
Proben.

Im Umkreis von 3 Kilometern um den Fundort wurden Sperrbezirke
eingerichtet, in denen für eine Zeitraum von 21 Tagen folgende
Maßnahmen gelten:

Lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art
sind regelmäßig klinisch zu untersuchen. Jegliches Verbringen aus dem
Bestand ist verboten (so genannter "stand still"). Bruteier und
Eintagsküken dürfen nicht aus einem Geflügel haltendem Betrieb
verbracht werden; Frisches Fleisch, Hackfleisch, Schabefleisch,
Fleischerzeugnisse sowie Fleischzubereitungen aus Geflügel und Vögeln
dürfen weder aus noch in Geflügel haltende Betriebe verbracht werden.
Auch für so genannte Nebenprodukte gilt: Kein Verbringen aus oder in
Geflügel haltenden Betrieben. Gülle bzw. Mist von Geflügel darf nicht
aus der Schutzzone verbracht werden. Über die Dauer von 21 Tagen
hinaus ist bis zum 30. Tag seit amtlicher Feststellung der Infektion
jegliches Verbringen aus dem Bestand ebenfalls nur mit Genehmigung
gestattet.

Über die Schutzzone hinaus wird mit einem Radius von mindestens 10
Kilometern um den Fundort Beobachtungszonen eingerichtet. In diesem
Beobachtungsgebiet werden folgende Regelungen getroffen: Im Zeitraum
von 15 Tagen nach Feststellung der Infektion dürfen lebendes Geflügel
und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nicht aus der
Beobachtungszone verbracht werden. Im Zeitraum von 30 Tagen nach
Feststellung der Infektion dürfen lebendes Geflügel und in
Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nur mit Genehmigung und nur
innerhalb der Überwachungszone verbracht werden.

Im Sperrbezirk im Landkreis Landberg am Lech befinden sich 20
Geflügelhalter, der größte Betrieb mit 150 Hühnern, die restlichen
Betriebe halten zwischen 10 und 30 Tieren. Im Sperrbezirk des
Landkreises Bad Tölz - Wolfratshausen befinden sich 5 Geflügelhalter
(Kleingeflügelhalter), im Beobachtungsgebiet liegen 46 Betriebe,
ebenfalls Kleingeflügelhalter.


 



 

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