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AHO Aktuell - 24.02.2006

Schleswig-Holstein will Vogelgrippe entschlossen bekämpfen


Kiel (aho) - Schleswig-Holstein wird die Ausbreitung der Vogelgrippe
entschlossen bekämpfen. Dazu haben das Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume sowie der Kreis Ostholstein alle Maßnahmen
ergriffen, um das Risiko der Verbreitung des Virustyps H5N1 soweit wie
möglich zu begrenzen. Eine Untersuchung des
Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hatte ergeben, dass zwei verendete
Enten aus der Nähe von Neustadt bzw. Timmendorfer Strand (beide Kreis
Ostholstein) mit dem Erreger infiziert waren. Bislang konnte
allerdings nicht festgestellt werden, ob es sich um die ansteckende
Variante des Erregers oder den niedrig ansteckenden Typ handelt, der
keine Maßnahmen erforderlich macht. Endgültige Ergebnisse des FLI sind
erst in der nächsten Woche zu erwarten, teilt das Ministerium mit.

Landwirtschaftsminister Dr. Christian von Boetticher hat sich zur
vorsorglichen Ausweisung der Schutz- und Beobachtungsgebiete
entschlossen, um das Risiko der Verbreitung des Virus so weit wie
möglich zu begrenzen. Der Kreis Ostholstein wird um die Fundorte herum
Sperrzonen von drei Kilometern Radius und Beobachtungsgebiete mit
einem Radius von zehn Kilometern ausweisen und diese Areale durch eine
entsprechende Beschilderung kenntlich machen. Das Beobachtungsgebiet
um den Fundort Timmendorfer Strand wird auch das Stadtgebiet Lübecks
berühren. Für die Dauer von 21 Tagen im Sperrgebiet und 15 Tagen im
Beobachtungsgebiet dürfen Geflügel und Geflügelprodukte das Sperr- und
Beobachtungsgebiet nicht verlassen und danach bis zum 30. Tag nur mit
Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Geflügelhalter in den
betroffenen Gebieten werden noch heute durch den Kreis Ostholstein
weitere Informationen erhalten.

Mit dem Kreis Ostholstein ist vereinbart worden, dass in den
betroffenen Gebieten keine Ausnahmegenehmigungen von der Pflicht zur
Stallhaltung erteilt werden. In angezeigten Volierenhaltungen werden
die vorgeschriebenen Untersuchungen auf den Vogelgrippeerreger
vorgezogen.

Die ohnehin geplante, weitere Intensivierung des Wildvogelmonitorings
durch Befliegung der Küstenregion und der angrenzenden Binnengewässer
wird besonders den Kreis Ostholstein abdecken, um möglichst frühzeitig
eventuell an der Vogelgrippe gestorbene Tiere in unwegsamen Gebieten
zu entdecken und diese potentiellen Infektionsquellen zu beseitigen.
Alle beteiligten Stellen von Kreis und Land werden ihre Begehungen des
Geländes aus dem gleichen Grund verstärken. Schwäne, Wasservögel,
Möwen und Greifvögel aus dem Kreisgebiet werden im Landeslabor
Neumünster vorrangig untersucht. Weiterhin gilt für den Fall des
Auffindens von verendeten Tiere dieser Arten, dass die zuständige
Veterinäre des jeweiligen Kreises bzw. der kreisfreien Städte
informiert werden sollten.

Das Ministerium betont, dass es trotz dieser neuen Entwicklung
bezüglich der Vogelgrippe keinen Anlass zur Panik gibt. Es handelt
sich weiterhin vorrangig um eine Tierkrankheit, die nur schwer auf den
Menschen übertragen werden kann. Geflügel, gerade aus heimischer
Produktion, kann bis auf weiteres gefahrlos gebraten, gekocht oder
anders gegart verzehrt werden.

Für Fragen steht unter der Rufnummer 0431 / 1 60 66 66 weiterhin die
telefonische Infohotline des Landes zur Verfügung.



 



 

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