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AHO Aktuell - 23.02.2006

Krankes Wasserwild in Mecklenburg-Vorpommern darf mit Bleischrot getötet werden


Schwerin (aho) - Die Verwendung von Bleischrot bei der Tötung kranker
Wildvögel im Rahmen der Seuchenbekämpfung auf Gewässern und im
300-Meter-Abstand vom Ufer in Mecklenburg-Vorpommern ist ab sofort für
den Zeitraum der Seuchenbekämpfung erlaubt. Eine entsprechende
Allgemeinverfügung des Landes ist in Kraft getreten.

Im Moment ist Schonzeit und keine Jagdzeit. Es dürfen nur kranke Tiere
getötet werden. Für die Jagd darf üblicherweise Bleischrot nicht mehr
verwendet werden.

"Eine solche Ausnahme ist im Rahmen der Wildseuchenbekämpfung möglich.
Durch die Verwendung von Blei wird die Gefahr der äußeren Verletzung
des Tierkörpers minimiert und damit eine Virusausbreitung
verhindert.", erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD).
Daher könne Rechtsmitteln gegen diese Anordnung keine aufschiebende
Wirkung zugebilligt werden. Verboten ist dagegen die Durchführung von
Jagdhundeprüfungen in Geflügelpest-Beobachtungsgebieten, um Störungen
von Wildvögeln zu vermeiden.

Zur Bekämpfung der Vogelgrippe in den betroffenen Gebieten sowie zum
Schutz gegen die weitere Ausbreitung ist es erforderlich, dass
Jagdscheininhaber erkrankte Wildvögel, unabhängig davon, ob diese dem
Jagdrecht unterliegen oder nicht, mit der Schusswaffe töten. Eine
entsprechende Ausnahmeregelung für das Töten von nicht dem Jagdrecht
unterliegenden Wildvögeln hat das Umweltministerium bereits am 18.
Februar 2006 erlassen.


 



 

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