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AHO Aktuell - 22.02.2006

Frankreich und Niederlande dürfen gegen Vogelgrippe impfen


(lid) - Frankreich und die Niederlande dürfen bestimmtes Geflügel in
festgelegten Regionen vorbeugend gegen die Vogelgrippe impfen. Dies
hat der ständige EU-Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit am Mittwoch, 22. Februar entschieden, berichtet der
österreichische Agrarpressedienst AIZ. Die Bewilligung ist mit
Auflagen verknüpft. Unter anderem müssen die geimpften Bestände genau
überwacht werden. Zudem bestehen Handelseinschränkungen für geimpfte
Tiere und ihre Produkte, und die geimpften Tiere müssen von
infizierten Vögeln unterschieden werden können.

Frankreich darf Enten und Gänse in drei verschiedenen Departements
impfen, die als Gebiete mit hohem Vogelgrippe-Risiko gelten. Das
Impfprogramm beginnt sofort und läuft bis am 1. April. In dieser Zeit
könnten 900.000 Tiere gegen den H5N1-Virusstamm immunisiert werden.
Dafür darf das geimpfte lebende Geflügel, seine Eier und Küken nicht
in andere EU-Staaten oder Drittländer verkauft werden. Die Vermarktung
von Frischfleisch und Fleischprodukten von diesen Tieren ist unter
gewissen Voraussetzungen möglich.

Der niederländische Impfplan bezieht sich auf 1 bis 3 Millionen
Hobbytiere und rund 5 Mio. Freiland-Legehennen. Er sei nicht
obligatorisch, sondern als Alternative zur Stallpflicht anzusehen,
heißt es. Alle anderen Sicherheitsmassnahmen, wie die Fütterung an
überdachten Stellen, müssen weiter eingehalten werden. Der Transport
der Tiere ist nur in andere geimpfte Bestände im Land möglich und muss
von Seiten der Behören genehmigt werden. Der Verkauf von Fleisch und
Produkten der Hobbyvögel ist dagegen strengstens untersagt. Bei
Freiland-Legehennen verhält es sich ähnlich. Sie dürfen nur in den
Niederlanden geschlachtet und nicht exportiert werden.


 



 

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