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AHO Aktuell - 22.02.2006

Bielefeld: Stallpflicht wird kontrolliert +++ Bußgeldern bis zu 25.000 Euro


Bielefeld (aho) - Stadtwache und Außendienst des Ordnungsamtes der
Stadt Bielefeld unterstützen das Veterinäramt bei der Überwachung der
seit dem 17. Februar geltenden Stallpflicht für Hausgeflügel. Jedem
Halter von Enten, Gänsen, Hühnern, Puten, Perlhühnern, Laufvögeln,
Wachteln, Fasanen und Rebhühnern sollte inzwischen bewusst geworden
sein, wie wichtig die Einhaltung der Stallpflicht im Rahmen der
Tierseuchenbekämpfung ist. Dies dürfte insbesondere gelten, seitdem in
Deutschland die Geflügelpest bei Wildgeflügel festgestellt wurde und
für einige Regionen in Mecklenburg-Vorpommern der Katastrophenalarm
ausgelöst worden ist. Durch diese bundesweite Maßnahme soll verhindert
werden, dass Wildvögel oder deren Ausscheidungen mit Hausgeflügel in
Kontakt kommen und dies unter Umständen zu einer Infektion mit dem
gefährlichen Geflügelpestvirus H5 N1 führt. Derzeit sind in
Deutschland ausschließlich Wildvögel von der Seuche betroffen. Es muss
verhindert werden, dass das Virus in die Hausgeflügelbestände und
somit in die unmittelbare Nähe des Menschen gelangt und diese
gefährdet. Darüber hinaus würde ein Ausbruch der Geflügelpest in
Nutzgeflügelbeständen zu einem derzeit nicht überschaubaren
wirtschaftlichen Schaden in der Region OWL und im gesamten Land
führen.

Erfreulich ist, dass fast alle Geflügelhalter sich an die
Stallpflicht halten, doch leider gibt es "schwarze Schafe", die ihr
Geflügel nicht aufgestallt haben. So meldeten in den vergangenen Tagen
besorgte Bürgerinnen und Bürger im Veterinäramt (Telefon: 0521 /
51-2157), dass mancherorts in Bielefeld Geflügel nach wie vor im
Freien gehalten wird.

Zukünftig werden auch die Mitarbeiter der Stadtwache und des
Außendienstes des Ordnungsamtes zur Abwehr der Geflügelpest die
Einhaltung der Stallpflicht kontrollieren und Verstöße, die mit
Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden können, zur Anzeige
bringen.

Zur Mitwirkung bei der Seuchenvorbeuge sind alle Bürgerinnen und
Bürger aufgerufen. Erkranktes oder verendetes Geflügel sollte beim
Veterinäramt telefonisch unter 0521 / 51-2157 oder außerhalb der
Dienstzeit bei der Feuerwehrleitstelle unter 0521 / 51-2301 gemeldet
werden. Insbesondere gilt dies für Schwäne, Enten, Gänse und
Greifvögel. Von Sing- und Rabenvögeln sowie von Tauben geht in
Deutschland nach derzeitigen Informationen kein besonderes Risiko
einer Übertragung der Vogelgrippe aus. Sie werden daher nicht
untersucht und auch nicht abgeholt. Bei Funden dieser Vögel sind
Anrufe nicht erforderlich.


 



 

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