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AHO Aktuell - 20.02.2006

Vogelgrippe: Veterinäramt Aachen gibt Verhaltensempfehlungen


Aachen (aho) - Zur Vermeidung eines Übergreifens der Vogelgrippe auf
Hausgeflügelbestände ist seit letzten Freitag ein bundesweites
Aufstallungsgebot bis Ende April für Hühner und Hühnervögel - wie
Perlhühner, Rebhühner, Wachteln oder Fasane - sowie Enten und Gänse in
Kraft.

Das Veterinäramt der Stadt Aachen weist darauf hin, dass neben
berufsmäßigen Geflügelhaltern auch Hobby-Halter der genannten
Vogelarten diesem Aufstallungsgebot und einer Registrierungspflicht
unterliegen. Rund 80 Hobby-Halter sind gegenwärtig beim Veterinäramt
registriert. Hobby-Halter, die ihren Bestand bislang noch nicht
gemeldet haben, werden gebeten, sich an das Veterinäramt (Telefon:
5102-190. Fax: 5102-199, E-Mail: veterinaeramt@mail.aachen.de) zu
wenden.

Geflügelhalter, bei denen sich Probleme bei der Umsetzung des
Aufstallungsgebots ergeben sollten, werden ebenfalls gebeten, Kontakt
mit dem Veterinäramt aufzunehmen.

Grundsätzlich sollten die Bürgerinnen und Bürger derzeit den
unmittelbaren Kontakt mit Wildvögeln vermeiden. Bei der noch
anhaltenden Winterfütterung der Singvögel sollte man einem
unmittelbaren Hautkontakt mit Ausscheidungen der Tiere vorbeugen.
Diese generelle Empfehlung dient auch als Schutz vor einer
Salmonelleninfektion. Falls es doch zu einem Kontakt mit der Haut oder
Kleidungsstücken kommt, sollte man Hände oder andere betroffene
Körperpartien bzw. Kleidung in jedem Fall gründlich waschen und nach
Möglichkeit desinfizieren.

Bislang gibt es keinerlei Anzeichen dafür, dass sich die Vogelgrippe
bereits bis in unsere Region verbreitet haben könnte. Wer tote
Hühnervögel, Enten, Gänse oder den Kadaver einer anderen großen
Vogelart - beispielsweise Greifvögel - entdeckt, sollte sich von den
toten Tieren möglichst fern halten und den Fund dem Entstördienst des
städtischen Betriebshofes unter der Rufnummer 432-6613 melden.

Nachdem die toten Tiere von den Mitarbeitern des Entstördienstes
geborgen worden sind, werden sie von den städtischen
Veterinärmedizinern begutachtet und bei Vorliegen eines
Verdachtsmoments zur weiteren Analyse einem staatlichen
Untersuchungsamt zugeleitet.


 



 

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