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AHO Aktuell - 19.02.2006
Veterinäramt Minden-Lübbecke: Tauben und Amseln nicht melden
Minden (aho) - Auch im Landkreis Minden-Lübbecke häufen sich die
Hinweise auf tote Vögel Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
des Kreises hierzu teilt mit, dass sich das Interesse bei tot
aufgefunden Wildvögeln im Zusammenhang mit der Geflügelpest
(Vogelgrippe) auf Schwäne, sonstiges Wassergeflügel und
Fasane/Rebhühner konzentriert. Funde von einzelnen toten Singvögeln
oder Tauben brauchen nicht gemeldet zu werden. Bei den Greifvögeln
kommen in erster Linie Habichte oder Sperber für eine Untersuchung in
Frage.
Todesfälle bei Wildtieren zum Ausgang des Winters sind grundsätzlich
ein normales Ereignis, da die Tiere einem längerem Nahrungsmangel
ausgesetzt waren. Untersuchungen sollten sich daher aus
veterinärfachlicher Sicht auf Vögel konzentrieren, die als
Erregerreservoir gelten, informieren die Veterinäre.
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