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AHO Aktuell - 17.02.2006

>Bio< und >Freiland< trotz Stallzwang


(lid) - Obwohl das Schweizer Geflügel ab kommendem Montag in den
Ställen bleiben muss, dürfen bis auf weiteres Fleisch und Eier mit den
Labels "Bio" und "Freiland" verkauft werden. Wie die Stallpflicht gilt
die Ausnahmeregelung unbefristet, zitiert die Nachrichtenagentur SDA
ein Rundschreiben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Verkäufer von
"Freiland"- und "Bio"-Geflügelprodukten müssen ihre Kundschaft auf die
Abweichung von den Verpackungsaufschriften aufmerksam machen. Die
Ausnahmebewilligung sei auf Grund einer ähnlichen Regelung in der EU
und der besonderen Situation für die Geflügelbetriebe angezeigt, hielt
das BAG fest.



 



 

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