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AHO Aktuell - 16.02.2006

Landkreis Leer: Freilandhaltungsverbot ab sofort +++ Tote Wildvögel melden


Leer (aho) - Ab Freitag (17.2.) gilt als Vorsorgemaßnahme gegen den
Ausbruch der Geflügelgrippe auch im Landkreis Leer das
Freilandhaltungsverbot. Darauf weist das Veterinäramt der
Kreisverwaltung ausdrücklich hin. Nach der Bestätigung der Vogelgrippe
bei toten Schwänen auf Rügen wurde das ohnehin geplante
Freilandhaltungsverbot bundesweit vorgezogen. Ab sofort müssen alle
Hühner, Perlhühner, Puten, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und
Gänse in geschlossenen Räumen gehalten werden. Vogelvolieren müssen
ein geschlossenes Dach und vogelsichere Seitenbegrenzungen haben. Das
Freilandhaltungsverbot wird mindestens bis Ende April andauern.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass jeder ungeschützte Kontakt
mit verendetem Geflügel vermieden werden muss. Wer totes Wildgeflügel
findet, sollte das Veterinäramt informieren. Das gilt vor allem für
tot aufgefundenes Wassergeflügel und ganz besonders für Gänse,
Schwäne, Wildenten, Graureiher und Störche. Das Amt kümmert sich dann
darum, dass die Tiere abgeholt werden und gibt sie zur Untersuchung an
das Veterinärinstitut in Oldenburg. Das Veterinäramt ist telefonisch
unter der Nummer (04 91) 926-1451 zu erreichen. Außerhalb der
Dienstzeit kann die Einsatzleitstelle der Kreisverwaltung unter der
Nummer (04 91) 98 99 90 informiert werden.

Das Veterinäramt hat sich unterdessen auf einen möglichen Ausbruch der
Vogelgrippe eingestellt und dazu bereits mit der Polizei gemeinsame
Dienstbesprechungen durchgeführt. Im Ernstfall könnte nach den Worten
von Landrat Bernhard Bramlage das gemeinsame Tierseuchen-Krisenzentrum
der Landkreise Leer, Aurich, Ammerland, Wesermarsch und der Stadt
Emden zum Einsatz kommen. Erst im vergangenen Herbst hatten die
beteiligten Behörden im Leeraner Kreishaus gemeinsam die notwendigen
Abläufe beim Ausbruch einer Tierseuche geübt.




 



 

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