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AHO Aktuell - 16.02.2006

Baden-Württemberg: Schwerpunktkontrolle von Tiertransporten


Stuttgart (aho) - "Angesichts der steigenden Fälle von Vogelgrippe,
die nun auch die EU und Deutschland erreicht haben, müssen besonders
die Kontrollen im Reiseverkehr ausgeweitet werden. Neben dem Risiko
der Einschleppung von Vogelgrippe durch Zugvögel liegt die Hauptgefahr
noch immer im illegalen Import von Geflügel, Geflügelteilen und
-produkten," sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung
und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (16. Februar) in
Weinsberg (Landkreis Heilbronn) im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle
von Tiertransporten und Reisebussen. "Die Reisenden müssen verstärkt
darauf hingewiesen werden, dass Geflügel im Reisegepäck absolut
verboten ist", so Hauk.

"Durch das Auftreten des Vogelgrippevirus in Italien, Griechenland,
Bulgarien, Slowenien und Deutschland sind wir angehalten, alle
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dem Verbraucher höchst
möglichen Schutz zu gewähren. Zusätzlich zur Intensivierung des
Zugvogel-Monitoring und entsprechende Kontrollen von Reisenden durch
Veterinäre, Zollbehörden und Polizei, werden wir noch durch ein
vorgezogenes Aufstallungsgebot ab Freitag, den 17. Februar auf die
neuen Gegebenheiten reagieren", erläuterte Hauk. "Für uns ist es
wichtig, die Infektionskette zu unterbrechen und dadurch bestmöglichen
Schutz für Geflügel und Verbraucher zu bieten", so Peter Hauk. Der
Minister appellierte außerdem an die Reisenden, entsprechende
Importverbote zu beachten. Die Geflügelbesitzer bat er nochmals
eindringlich darauf zu achten, dass eine gemeinsame Fütterung von
Haus- und Wildgeflügel nicht stattfindet. Bei geringsten Anzeichen der
Seuche sei sofort eine Meldung an das zuständige Veterinäramt zu
machen.

Neben der Vorbeugung gegen Tierseuchen dienten die im Land vermehrt
stattfindenden Schwerpunktkontrollen auch einer intensiven Überwachung
der Tiertransporte und dem damit verbundenen Schutz von
Schlachttieren. "Bei knapp 64.000 Tiertransportkontrollen im Jahr 2004
in Baden-Württemberg achten wir besonders auf die Einhaltung der
Tiertransportvorschriften. Ungeeignete oder mangelhafte
Transportmittel, eine zu hohe Besatzdichte in den Transportern, eine
unzureichende Versorgung der Tiere mit Wasser und Futter und die
Überschreitung der zulässigen Transporthöchstdauer wurden bei früheren
Kontrollen bemängelt. Dies zu vermeiden und bei erneutem Auftreten
sofortige Abhilfe zu schaffen, ist Ziel und Sinn unserer intensiven
Kontrollen", erläuterte Hauk.

Die EU-Kommission hat Ende 2004 eine Verordnung zur Regelung der
anzuwendenden Anforderungen an den Tiertransport erlassen, die ab dem
5. Januar 2007 in Kraft tritt. Hierin wurde dem zentralen Anliegen der
Landesregierung, die EU-Exporterstattung für lebendes Schlachtvieh
generell zu streichen, Rechnung getragen. "Die erlassene Verordnung
geht bereits in die richtige Richtung, dennoch wird die
Landesregierung sich weiterhin für eine deutliche Verbesserung zum
Wohle von lebenden Tieren beim Transport einsetzen", betonte Hauk.


 



 

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