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AHO Aktuell - 16.02.2006

Sachsen: Aktuelle Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest


Dresden (aho) - Mit dem Nachweis des H5N1-Geflügelpest-Virus bei
verendeten Schwänen und einem Habicht auf der Insel Rügen hat sich die
Gefährdung hinsichtlich des Eintrages der Tierseuche, die auch als
"Vogelgrippe" bezeichnet wird, in die Haus- und
Wirtschaftsgeflügelbestände auch für Sachsen erheblich erhöht. Dem
entsprechend gilt das bereits angekündigte Stallhaltungsgebot für
Hühner, Vögel, Enten, Gänse, Laufvögel, Rebhühner, Fasane und Wachteln
bereits ab 17.02.2006. Die für den Verbraucherschutz zuständige
Staatsministerin Helma Orosz appelliert an alle Geflügelhalter, die
Tiere sofort zu verwahren. Nur durch das disziplinierte Mitwirken der
Tierhalter kann ein Eintrag der Seuche über Wildvögel in das
Hausgeflügel und somit persönlicher und wirtschaftlicher Schaden
vermieden wird."Die Regelungen der Eil-Verordnung zum Schutz vor der
Geflügelpest, die am Freitag dieser Woche in Kraft treten wird,
entspricht weitgehend denen vom Herbst 2005. Wegen der höheren
Gefährdungslage werden die Veterinärbehörden jedoch
Ausnahmegenehmigungen restriktiver handhaben", so die Ministerin. Tot
aufgefundene Wildvögel sollten der zuständigen Veterinärbehörde
mitgeteilt werden, die Erreichbarkeit ist auf der Hompage des
Sozialministeriums eingestellt. Neben der Aufstallungspflicht ist
wegen des hohen Risikos der ambulante Geflügelhandel ohne
Niederlassung reglementiert. Dieser kann nur bei Einhaltung und
Nachweis einer 14-tägigen Stallpflicht und der klinischen Untersuchung
zwei Tage vor Verkauf erfolgen. Geflügelausstellungen, Märkte, Schauen
und ähnliche Veranstaltungen sind bis 30. April vollständig untersagt.
Das Sozialministerium appelliert an alle Tierhalter und Bürger durch
umsichtiges Verhalten zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest
beizutragen. Dazu gehört auch, dass von Reisen in die von Seuche
betroffenen Länder keine Geflügelerzeugnisse oder Waren von diesen
Tieren mitgebracht werden. Die Reiseverkehrkontrollen werden in
Sachsen unvermindert durchgeführt."Aktuell besteht im Freistaat
Sachsen keinerlei Gefährdungspotential für den Menschen.
Geflügelfleisch und Geflügelerzeugnisse können unbedenklich verzehrt
werden", betonte Orosz.


 



 

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