Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 16.02.2006

Stadt Münster: Veterinäramt hat Vogelgrippe-Infotelefon eingerichtet


Münster (aho) - Wer Fragen zur Umsetzung der Stallpflicht für Geflügel
oder zum Thema Vogelgrippe hat, kann sich an das Infotelefon des
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes der Stadt wenden. Es ist
während der Bürozeiten unter folgenden Nummern erreichbar: 0 25 34 /
971-301, -303, -304. Für dringende Bürgeranfragen hat das Amt die rund
um die Uhr besetzte Hotline 01 60 / 90 50 01 50 eingerichtet. Unter
diesen Nummern sollten Bürger insbesondere auch auffällige und
gehäufte Funde von toten Vögeln melden.

"Zurzeit gibt es in der Region Münster keinen Fall von Vogelgrippe. Im
übrigen können sich Menschen ohnehin nur bei sehr engem Kontakt zu
Geflügel mit dem Virus infizieren und erkranken", so Dr. Hans-Dieter
Bolle. Der stellvertretende Leiter des städtischen Veterinäramtes: "Es
besteht absolut kein Grund zur Panik." Als Faustregel gibt er aus:
"Keine verendeten Wildvögel anfassen. Aber diese Hygiene-Regel gilt
grundsätzlich auch ganz unabhängig von Vogelgrippe."

Für den Fall, dass in Münster irgendwann bei einem Tier Vogelgrippe
nachgewiesen werden sollte, ist die Stadt gut vorbereitet. Dann
richtet das Veterinäramt eine Sperrzone im Umkreis von drei Kilometern
um den Fundort ein. Um die Tierseuche zu bannen, darf - vergleichbar
anderen Fällen von Tierseuchen - in diesem Gebiet kein Geflügel
transportiert werden. In einem weiteren Schutzgebiet mit dem Radius
von zehn Kilometern um den Fundort gelten dann enge Reglementierungen
für den Geflügeltransport.

Ab Freitag, 17. Februar, gilt landesweit wieder die Stallpflicht für
Geflügel. In Münster sind davon 262 Geflügelhalter betroffen. Davon
haben viele nur wenige Tiere. Die Stallpflicht gilt jedoch für alle -
vom Geflügelhalter mit Hunderten Hühnern bis zum Hobbyzüchter mit zwei
Straußen.

Als "Geflügel" gelten insbesondere folgende Tiere: Hühner, Truthühner,
Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Wer seine Tiere nicht in geschlossenen Ställen unterbringen kann,
meldet das dem Veterinäramt. In diesen Fällen kommen die Tiere in der
Regel in nach oben dichte und seitlich gesicherte Volieren.


 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de