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AHO Aktuell - 16.02.2006

Vogelgrippe: Schwäne werden im Land Bremen genau beobachtet


Bremen (aho) - Im Land Bremen wird seit Herbst 2005 die
Wildvögelpopulation, insbesondere auf den Wildvögelrastgebieten, von
der Umweltbehörde intensiv auf Auffälligkeiten beobachtet. Unter
Berücksichtigung, dass Tiere unabhängig vom Vogelgrippevirus (H5N1)
natürlicherweise immer mal verenden, wurden keine Auffälligkeiten
festgestellt. Da das Virus bei Wildvögeln nicht vermeidbar ist und
nicht vorhergesehen werden kann, wann und wo es auftaucht, ist im Land
Bremen beabsichtigt, Schwäne verstärkt in die Untersuchungen
einzubeziehen.

Die Bevölkerung wird gebeten, tote Schwäne beim
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes
Bremen (LMTVet) unter der Telefonnummer (0421) 361-4035 zu melden,
damit sie abgeholt werden und in das risikoorientierte
Untersuchungsprogramm aufgenommen werden können. Die Tiere sollten
nicht berührt werden. Andere Wildvögel gelten zurzeit nicht als
gefährdet. Sollte jemand einen toten Vogel - beispielsweise im Garten
- finden, dann sollten kleine Tiere unter Benutzung von
Gummihandschuhen gut in einen Müllsack verpackt und in der
Restmüll-Tonne entsorgt werden. Größere Vögel sollten - ebenfalls gut
verpackt - in einer der Tierkörpersammelstellen abgegeben werden:

in Bremen in der Benningsenstraße 28 (ENO),
Öffnungszeiten Mo-Fr 9-17 Uhr, sonnabends 9-13 Uhr,

in Bremen Nord in der Martinsheide 6 (ENO),
Öffnungszeiten Di-Sa 15 -17 Uhr, oder nach Vereinbarung,

in Bremerhaven im Tierheim Wurster Straße 220,
Öffnungszeiten Di-Sa 15 17 Uhr.

Die Abgabe von toten Wildvögeln durch Privatpersonen ist bis auf
weiteres kostenlos.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass durch eine Bundesverordnung ab
dem 17. Februar 2006 bis vorerst zum 30. April 2006 das Hausgeflügel
wie im Herbst 2005 wieder einzusperren ist. Diese Stallpflicht gilt
uneingeschränkt nicht nur für Wirtschaftsgeflügel sondern auch für
jegliches Geflügel von Hobbyzüchtern. Gleiches gilt für die
Meldeverpflichtung aller Geflügelhaltungen im Lande Bremen beim LMTVet
unter oben genannter Telefonnummer.

Verstöße gegen die Regelungen zum Schutz vor Geflügelpest stellen
eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit bis zu 25.000 Euro geahndet
werden.

Bei gesundheitlichen Fragen zur Vogelgrippe steht das Gesundheitsamt
unter der Telefonnummer (Bremen) 361-15687 oder 361-10011 zur
Verfügung.

 



 

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