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AHO Aktuell - 15.02.2006

Kreis Borken: 1.900 Geflügelhalter mit 2,8 Mio. Tieren von Stallpflicht betroffen


Borken (aho) - Weil nun auch in Deutschland der erste Fall der
Vogelgrippe aufgetreten ist, hat die Bundesregierung beschlossen, die
für den 1. März geplante Stallpflicht für Geflügel früher einzuführen.
Auch im Kreis Borken gilt ab Freitag, 17. Februar, das so genannte
Aufstallungsgebot. Nicht nur gewerbliche Geflügelzüchter, sondern auch
alle Hobbyhalter dürfen ihre Tiere ab dann nicht mehr im Freien
halten. Rund 1.900 Geflügelhalter mit insgesamt circa 2,8 Millionen
Tieren sind im Kreis Borken von der erneuten Stallpflicht, die bis
Ende April gelten soll, betroffen. "Mit der Aufstallung sollte bereits
jetzt begonnen werden", rät Dr. Manfred Ulrich vom Fachbereich Tiere
und Lebensmittel des Kreises Borken.

Wer keine Gelegenheit hat, die Tiere in einem Stall zu halten, kann
sie auch in geschlossenen Volieren unterbringen. Die Erlaubnis dazu
muss allerdings beim Kreis Borken beantragt werden. Im Einzelfall kann
der Fachbereich Tiere und Lebensmittel eine solche Ausnahme
genehmigen, wenn durch eine andere Haltungsform die Absonderung des
Geflügels sichergestellt ist. Das muss ein Kreisveterinär vorab
prüfen, die Genehmigung ist deshalb kostenpflichtig.

Geflügelschauen bleiben weiterhin grundsätzlich verboten. Ausnahmen
sind nur im Einzelfall auf Kreisebene und unter Einhaltung strenger
Auflagen möglich.

Obwohl der Fund verendeter Wildvögel um diese
Jahreszeit keine Seltenheit ist, ruft der Kreis Borken die Bevölkerung
auf, die Kreisveterinäre bei der Überwachung von Wildvögeln zu
unterstützen und das Auffinden verendeter Vögel wie Schwänen, Enten
und Gänsen unter Angabe des Fundortes umgehend beim Fachbereich Tiere
und Lebensmittel zu melden. "Grundsätzlich, auch unabhängig von der
Vogelgrippe, sollten verendete Tiere nicht mit bloßen Händen angefasst
werden", mahnt Dr. Ulrich.

Für Meldungen sowie zur Klärung individueller Fragen von
Geflügelhaltern oder Verbrauchern stehen die Mitarbeiter des
Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken unter der
Telefonnummer 0 28 61 / 82 10 15 zur Verfügung.


 



 

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