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AHO Aktuell - 15.02.2006

Schutz des Nutzgeflügels hat oberste Priorität


Berlin (aho) - Nachdem am heutigen Vormittag (15.2.2006) der erste
Fall der klassischen Geflügelpest bei Schwänen auf der Insel Rügen
bestätigt wurde, wurden die Schutzvorkehrungen in Deutschland weiter
verstärkt. Oberste Priorität muss sein, eine Übertragung des Virus auf
die Nutztierbestände zu verhindern, indem verstärkte Hygienemaßnahmen
ergriffen werden, die Bestände intensiv überwacht werden und ab sofort
eine Stallpflicht in Kraft tritt. Dies erklärten der Deutsche
Bauernverband (DBV) und der Zentralverband der Deutschen
Geflügelwirtschaft (ZDG) im Krisenstab, der heute Nachmittag unter
Leitung von Landwirtschaftsminister Horst Seehofer und
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt in Berlin zusammentrat.

Als Sofortmaßnahme wurde um den Fundort eine Schutz- und Überwachszone
eingerichtet. DBV und ZDG rufen die Landwirte im Hinblick auf die
Stallpflicht auf, Nachbarschaftshilfe anzubieten, falls bei einzelnen
Geflügelhaltern die betriebliche Situation eine Aufstallung des
Geflügels nicht zulässt. Darüber hinaus unterstreichen DBV und ZDG die
Notwendigkeit, auch die anderen Schutzmaßnahmen, vor allem die
Grenzkontrollen, verstärkt durchzuführen. Reisende sollten zu einer
Deklaration verpflichtet werden, wonach sie keine Geflügel und
Geflügelfleisch einführen.

Da es sich bei der Vogelgrippe um eine Tierkrankheit handelt, wurde im
Krisenstab von den wissenschaftlichen Instituten nachdrücklich
bekräftigt, dass der Konsum von Geflügelfleisch nach wie vor
unbedenklich ist.


 



 

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