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AHO Aktuell - 15.02.2006

Landeshauptstadt Magdeburg: Hinweise zum Schutz vor Geflügelpest


Magdeburg (aho) - Bei zwei von vier auf der Insel Rügen gefundenen
toten Schwänen wurde der Geflügelpesterreger Typ H5N1 nachgewiesen.
Neben ähnlichen Feststellungen in Griechenland und Österreich ist
nunmehr mit dem Geflügelpestnachweis in Mecklenburg-Vorpommern
erstmals die Bundesrepublik Deutschland betroffen. Ab kommenden
Freitag gilt laut Bundesministerium für Verbraucherschutz bundesweit
eine Aufstallungspflicht für Wirtschaftsgeflügel.

Die Landeshauptstaft Magdeburg informiert zur Geflügelpest:

Was ist Geflügelpest und warum wird diese Tierseuche mit besonderen
Nachdruck bekämpft?

Die Geflügelpest, im Sprachgebrauch häufig als Vogelgrippe (Aviäre
Influenza) bezeichnet, ist eine durch ein Influenza A-Grippevirus
verursachte Krankheit des Geflügels, die seit Ende 2003 mit mehreren
Neuausbrüchen in Südostasien grassiert.

Ausbrüche bei Geflügel und Wildgeflügel wurden in vielen o
stasiatischen Staaten, seit dem Jahreswechsel 2005/2006 auch in Europa
und Afrika bestätigt. Bis jetzt ist die Infektiosität für den Menschen
gering. Bis Anfang August 2005 wurden weltweit knapp 120
Erkrankungsfälle registriert, und zwar ausschließlich in asiatischen
Ländern und in östlichen Landesteilen der Türkei. Mit nur wenigen und
nicht endgültig geklärten Ausnahmen erfolgte die Ansteckung direkt
durch Kontakt mit infizierten Vögeln. Eine stabile Übertragungskette
innerhalb der menschlichen Bevölkerung, wie bei der alljährlichen
Grippewelle, wurde bisher nicht beobachtet.

Der in den letzten Jahren besonders häufig festgestellte Verursacher
der Geflügelpest ist der für viele Hühnerartige hochansteckenden Virus
H5N1. Zu diesem Virus gibt es Verdachtsmomente, dass er sich verändern
könnte und dann unter Umständen eine Verbreitung in der menschlichen
Population findet. Das zu verhindern sind zahlreiche Maßnahmen auch in
der Stadt Magdeburg eingeleitet bzw. bereits angelaufen. Das
wichtigste ist jetzt, alles zu tun, um einen Ausbruch bei
Wirtschaftsgeflügel zu verhindern. Die Stadtverwaltung hat sich auf
Tierseuchenfälle vorbereitet und wird alle nötigen Maßnahmen
koordinieren.

Die Gefahr, dass Tierseuchenerreger in das Stadtgebiet eingeschleppt
werden, geht nicht nur von Zugvögeln aus. Ein nicht zu
unterschätzender Einschleppungsweg sind Mitbringsel von Reisen. Neben
dem verbotenen Import von Wirtschaftgeflügel, Ziervögeln und Exoten
werden immer wieder Produkte mitgebracht, die Teile von Geflügel
beinhalten. Das können Nahrungsmittel aber auch Schmuck- und
Zierartikel sein, in die Fleisch, Eier bzw. Federn von Geflügel
eingearbeitet worden sind.

Für eine Vielzahl von Länder und in vielen Sprachen hat das
Verbraucherministerium ein Informationsblatt herausgegeben, das
Reisende auffordert,

· direkte Tierkontakte zu vermeiden,

· keine Geflügelmärkte zu besuchen,

· Geflügelfleisch und Geflügelprodukte nur in gekochtem oder
durchgebratenen Zustand zu verzehren.

· Reisenden ist es verboten, aus betroffenen Ländern Geflügel,
Geflügelfleisch, Eier, Federn und andere Produkte vom Geflügel sowie
unbehandelte Jagdtrophäen in die EU einzuführen.

Neben den Grenzveterinärdienststellen wird der Zoll die Kontrollen
auf illegale Einfuhr solcher Tiere und Materialien intensivieren. Die
ab 17.Februar 2006 angeordnet erneute Aufstallungspflicht für
Wirtschaftsgeflügel hat das Ziel, Kontakte des Hausgeflügels mit
wildlebenden Vogelarten zu unterbinden. Da bekannt ist, dass die
Geflügelpest sich hauptsächlich über die Viren verbreitet, die in den
flüssigen und halbflüssigen Ausscheidungen der Vögel die Umwelt
erreichen, darf der Kot von wildlebenden Tieren nicht an die
Futterstellen von Hausgeflügel gelangen. Die strikte Einhaltung der
Stallpflicht verhindert, dass Kot wildlebender Vögel in das Futter
gelangt. Dazu ist es aber auch erforderlich, die Ställe "vogeldicht"
zu halten und sicher zu verhindern, dass Wildvögel in den Stall
gelangen. Seit 2003 besteht eine Meldepflicht für die Bestände aller
Geflügelhalter (privat und gewerblich), damit die Behörden im
Ernstfall über die Information verfügen, wo gefährdetes Geflügel
gehalten wird. Die Pflicht gilt für Bestände aller Größen, also
bereits ab dem 1. Huhn. In Magdeburg sind im Jahre 2005 sehr viele
Geflügelhalter beim Gesundheits- und Veterinäramt in der
Lübeckerstraße 32 ihrer Meldepflicht nachgekommen. Es kann allerdings
noch immer Tierhalter geben, die ihre Geflügelhaltung nicht angemeldet
haben. In Fällen, wo der einzelne Geflügelhalter Zweifel hat, ob er
gemeldet oder nicht gemeldet hat, kann ein Anruf beim Amtstierarzt der
Landeshauptstadt Magdeburg 0391 540 62 33 die Frage klären.

Zur Vorsorge gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe gelten weiterhin
folgende Bestimmungen der Geflügelpestverordnung, die von allen
Geflügelhaltern zu erfüllen sind:

· detaillierte Registerführung (z. B. über Zu- und Abgänge von
Geflügel, Zahlen verendeter Tiere, etc.)

· Aufzeichnungspflicht für Personen, die gewerbsmäßig in der
Geflügel-Ein- oder -Ausstallung tätig sind (wann haben sie wo
gearbeitet, etc.)

· Ursachenforschung bei vermehrten Todesfällen

· Schutzkleidung

· Darüber hinaus sind bei einem Verdacht des Seuchenausbruches
folgende Sofortmaßnahmen vom Tierhalter zu ergreifen:

· Sofortige Absonderung des Geflügels,

· Information des Amtstierarztes (Tel. 0391/540 62 00) oder der
Feuerwehr (0391/540 110)

· Alle Bürger, Tiere Geräte, Fahrzeuge und Materialien dürfen
das Verdachtsobjekt nicht verlassen.

· Besucher oder andere Dritte dürfen das Objekt nicht betreten.

Die Aufhebung oder Änderung dieser Sofortmaßnahmen erfolgt durch den
Amtstierarzt.


 



 

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