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AHO Aktuell - 15.02.2006

Kreis Soest: Geflügel muss in den Stall


Soest (aho) - Zum Schutz vor Vogelgrippe gilt ab Freitag, 17.
Februar, erneut eine Stallpflicht für Geflügel, Tauben ausgenommen.
Die entsprechende Eilverordnung des Bundesministeriums ging am
Mittwoch, 15. Februar, um 14.30 Uhr beim Veterinärdienst des Kreises
Soest ein. Dr. Wilfried Hopp, Chef des Veterinärdienstes. "Es gelten
dieselben Bedingungen wie beim ersten Freilaufverbot im Herbst 2005.
Damals haben wir ausreichend Erfahrungen sammeln können, so dass wir
Schwierigkeiten bei der Umsetzung nicht erwarten. "

Grundsätzlich werde der Kreis Soest das Freilaufverbot restriktiv
handhaben, kündigt Hopp an. Über Ausnahmefälle, beispielsweise
aufgrund tierschutzrechtlicher Vorgaben, entscheide der
Veterinärdienst wie schon im Vorjahr im Einzelfall und vor Ort. Es
gebe aber zurzeit natürlich weniger Gänse und Enten auf der Weide als
vor Weihnachten und somit auch weniger Probleme.

Neben der Stall- ist nach der Eilverordnung derzeit Volierenhaltung
mit besonderen Schutzvorkehrungen erlaubt. Die Volieren müssen nach
oben mit einem dichten und überstehenden Dach oder einer Plane so
abgesichert sein, dass Kot von Wildvögeln nicht einfallen kann. Zu den
Seiten sollen engmaschige Netze oder Volierendraht den Kontakt zu
Wildvögeln verhindern. Volierenhaltungen sind dem Veterinäramt
anzuzeigen und mindestens einmal monatlich von einem Tierarzt zu
untersuchen. "Auch Hobbyhalter müssen ihr Geflügel beim Veterinäramt
melden", appelliert Dr. Hopp zum wiederholten Male.

Das Auftreten des Vogelgrippe-Virus H5N1 auf der Ostsee-Insel Rügen
hat nach Ansicht des Leitenden Veterinärdirektors die
Bedrohungssituation für Deutschland zwar verschärft, da das Tempo der
Ausbreitung offensichtlich zunehme. Die Gefahr für Menschen sei aber
nicht größer geworden. Dr. Hopp: "Es besteht also kein Grund zur
Panik." Auch der Verzehr von Geflügelprodukten sei vollkommen
unbedenklich.

Dr. Hopp ruft dazu auf, Funde von totem, frei lebendem Wassergeflügel
wie Schwänen, Wildenten oder Gänsen dem Veterinärdienst oder dem
zuständigen Ordnungsamt zu melden. Tote Wasservögel seien nach der
gerade überstandenen Frostperiode grundsätzlich nichts
Außergewöhnliches. So seien an der Lippe bei Lippstadt zwei tote
Graureiher entdeckt worden. Es gebe keinerlei Anfangsverdacht, die
Tierkörper seien lediglich aus Vorsichtsgründen an das Staatliche
Veterinäruntersuchungsamt in Arnsberg weitergeleitet worden. Ebenfalls
rein prophylaktisch rät Dr. Hopp in diesem Zusammenhang:" Kadaver auf
keinen Fall mit bloßen Händen anfassen."

Momentan seien keine Geflügelschauen im Kreisgebiet geplant, die nach
der Eilverordnung kategorisch verboten sind. So gebe es in dieser
Hinsicht keine Probleme. Üblicherweise fänden solche Veranstaltungen
im Herbst statt.

Nach Beratung mit heimischen Ornithologen geht Dr. Hopp davon aus,
dass der Kreis Soest nicht an Vogelzugrouten liegt, die in besonders
gefährdeten Gebieten beginnen. Die Landesregierung habe aber
angekündigt, wie schon im Herbst im Rahmen eines Monitorings zu
veranlassen, an den bekannten Vogelraststätten Kotproben zu sammeln
und untersuchen zu lassen. Beim ersten Monitoring habe es weder im
Kreis Soest noch anderswo positive Befunde geben.


 



 

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