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AHO Aktuell - 15.02.2006

Stadt Bielefeld: Vogelfütterung einstellen +++ Taubenkot meiden


Bielefeld (aho) - Die Stallpflicht für Geflügel beginnt nicht erst ab
Montag, 20. Februar, sondern bereits ab Freitag, 17. Februar. Das hat
die Bundesregierung angekündigt, da der Vogelgrippe-Virus H5N1 nun
offensichtlich Deutschland erreicht hat. Die vorgezogene erneute
Stallpflicht gilt auch für das Bielefelder Stadtgebiet, da teile das
Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt
Bielefeld mit .

Auf Grund der aktuellen Tierseuchenlage empfiehlt das Amt allen
Bürgerinnen und Bürgern, unnötige Kontakte mit Wildgeflügel zu
vermeiden, tote Vögel nicht zu berühren und vor allem Vögel an
Gewässern oder in Parks nicht zu füttern.

Der Grund: Futter ist an Plätzen, an denen gelegentlich Zugvögel
rasten, ein zusätzliches Lockmittel für die Wildvögel, so die Behörde.
Auch die Fütterung von Singvögeln am Vogelhäuschen sollte jetzt
vorsichtshalber eingestellt werden, obschon durch dieses Futter in der
Regel kein Wildgeflügel angelockt wird. Witterungsbedingt besteht für
Singvögel aktuell keine Notwendigkeit zum Füttern.

Außerdem bittet das Gesundheits-, Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt darum, auffällige Veränderungen bei
Wildvögeln zu registrieren und zu melden. Auffälligkeiten sind
erkennbar kranke oder tot aufgefundene Vögel. Wer einen toten
Wildvogel entdeckt, der sollte seinen Fund sofort beim Gesundheits-,
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer 51-
2157 melden.

Nachdrücklich weist das Gesundheits-, Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt darauf hin, dass die Geflügelpest bei
Hausgeflügel in Deutschland und in Nachbarländern bisher noch nicht
nachgewiesen worden ist. Es gibt daher keine konkreten Risiken für
Menschen, sich am Hausgeflügel oder von Menschen gehaltenen Vögeln mit
der Vogelgrippe zu infizieren. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind beim
Schlachten, Verarbeiten und Verzehr von Hausgeflügel bisher nicht
notwendig.

Tauben und Taubenkot meiden

Nach bisherigen Erkenntnissen gehen auch von Tauben keine erhöhten
Risiken aus. Obwohl Tauben an Geflügelpest erkranken können, gelten
sie aufgrund der bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse nicht als
Überträger der Geflügelpest. Tauben sind daher von Stallpflichten
nicht betroffen. Obwohl erhöhte Vogelgripperisiken für den Menschen
von Tauben nicht ausgehen, empfiehlt die Behörde dennoch, sich aus
hygienischen Gründen von Tauben und Taubenkot fernzuhalten.


 



 

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