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AHO Aktuell - 15.02.2006

Rhein-Sieg-Kreis: Stallpflicht für Geflügel ab Freitag


Siegburg (aho) - "Dass es eine erneute Stallpflicht für sämtliches
Geflügel geben wird, wurde bereits im vergangen Jahr angekündigt. Sie
kommt jetzt, wegen der aktuellen Situation auf Rügen, nur ein paar
Tage früher als erwartet", sagte Dr. Hanns von den Driesch, Leiter des
Veterinäramtes des Rhein-Sieg-Kreises. Nicht wie ursprünglich geplant
ab dem 1. März, sondern bereits ab kommenden Freitag müssen Hühner,
Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten
oder Gänse wieder in geschlossen Ställen gehalten werden. "Auch wenn
derzeit ausschließlich Wildtiere betroffen sind, appellieren wir an
alle Geflügelhalter die Tiere möglichst schon ab heute in den Ställen
unterzubringen", sagte von den Driesch weiter. Die Stallpflicht gilt
voraussichtlich bis zum 30. April.

Der Entwurf zur Verordnung zur Aufstallung von Geflügel sieht vor,
dass außerhalb von geschlossenen Ställen die Tiere nur gehalten werden
dürfen, wenn sicher gestellt ist, dass die Tiere gegen den Eintrag von
Wildvögelkot geschützt sind. "Die Überdachungen bei Volierehaltung
müssen dicht sein, Netze reichen nicht aus", erläutert der
Kreisveterinär. Zudem müssten auch seitliche Begrenzungen errichtet
werden, damit wilde Vögel nicht in diese Volieren eindringen können
und Kontakt zum heimischen Federvieh bekommen. Der Geflügelhalter hat
das Halten seines Geflügels außerhalb eines geschlossenen Stalls
jedoch dem Kreisveterinäramt in Siegburg anzuzeigen. Nur in
begründeten Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung vom
Kreisveterinäramt erteilt werden.

Geflügelausstellungen und Geflügelschauen sind weiterhin grundsätzlich
verboten. Auch hier können nur in begründeten Fällen
Ausnahmegenehmigungen beim Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises
beantragt werden.

Das Kreisveterinäramt prüft ab Freitag die Einhaltung der Verordnung
im Rhein-Sieg-Kreis und wird bei Zuwiderhandlungen Ordnungsgelder von
bis zu 25.000 EURO verhängen.

"Bei der Stallpflicht im vergangenen Jahr haben wir gute Erfahrungen
gemacht", sagte von den Driesch weiter. "Die meisten Betriebe
verfolgen die Situation selber und sind darauf vorbereitet. Wir gehen
davon aus, dass auch jetzt die Betroffenen wieder einsichtig sind und
kooperieren." Das Veterinäramt weist jedoch ausdrücklich darauf hin,
dass die Stallpflicht auch für die Hobbytierhaltung gilt.

Für den Fall der Fälle hält der Rhein-Sieg-Kreis einen Einsatzplan
vor, der zunächst die Einrichtung von einer Schutzzone von 3
Kilometern um den betroffenen Betrieb oder Fundort vorzieht. Innerhalb
dieser Zone werden dann alle Geflügelbestände auf Krankheitssymptome
geprüft.

Das Kreisveterinäramt - Der Landrat - Kaiser-Wilhelm-Platz 1,
53721 Siegburg ist telefonisch erreichbar unter 02241/132725.


 



 

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