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AHO Aktuell - 15.02.2006

ZDG-Positionspapier zu Impfmaßnahmen gegen Vogelgrippe


Berlin (aho) - Nach derzeit geltendem Recht
("Geflügelpest-Verordnung") ist eine Impfung gegen die Vogelgrippe vom
Grundsatz her verboten (GeflPestV § 5). Die neue Richtlinie 2005/94/EG
des Rates eröffnet jedoch weitere Optionen für Impfmaßnahmen gegen die
Vogelgrippe. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
(ZDG) hält aus fachlichen Gründen an ihrer Position gegen jegliche
prophylaktische Impfmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza
(Vogelgrippe/Geflügelpest) fest und begründet dies in einem
Positionspapier.

Sie finden dieses Dokument auf der AHO - Hauptseite unter dem
Menüpunkt "ZDG Positionspapier".



 



 

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