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AHO Aktuell - 13.02.2006

Geflügelhalter sollten sich auf Freilandverbot vorbereiten


Schwerin (aho) - Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern bittet alle
Geflügelhalter, sich für ein mögliches vorgezogenes Freilandverbot für
Geflügel zu wappnen. "Die ersten Fälle von mit dem Virus H5N1
infizierten Tieren in Europa können eine Aufstallungspflicht bereits
in den kommenden Tagen notwendig machen", sagte
Landwirtschaftsstaatssekretär Dr. Karl Otto Kreer in Schwerin. Sicher
sei jedoch das Freilandverbot ab dem 1. März 2006. Das
Aufstallungsgebot gilt dann für Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse. Auch Laufvögel wie
Strauße sind vom Freilaufverbot betroffen. "Die Situation hat sich im
Vergleich zum Vorjahr weiter verschärft. Ich appelliere deshalb
dringend an alle Geflügelhalter, den Vorgaben einer erneuten
Verordnung nachzukommen", sagte Staatssekretär Kreer. Zwar werde das
Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen als gering
eingeschätzt. "Es geht aber auch und vor allem darum, immensen
wirtschaftlichen Schaden von den Geflügelhaltern im Land abzuwenden",
betonte der Staatssekretär.

Geflügelhalter werden auch bei einem kommenden Freilandverbot
Ausnahmegenehmigungen bei ihrem zuständigen Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt beantragen können. "Da die Lage in diesem
Frühjahr sehr viel ernster ist als im Herbst, wird es voraussichtlich
weniger Ausnahmen geben können", so Kreer.

Für Ausnahmeregelungen gilt:

· Geflügelhalter können ihre Tiere durch entsprechende
Maßnahmen, die ein Eindringen von Kot und einen Kontakt zu Wildvögeln
durch seitliches Eindringen verhindern, schützen. Dabei kann es sich
um eine Abdeckung aus undurchlässigen Planen und einer seitlichen
Absperrung z.B. aus Netzen und/oder Maschendraht handeln. Die
Geflügelhalter haben unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen,
dass sie Tiere außerhalb von Ställen halten, den Standort und die
getroffenen Vorkehrungen angeben. Zugleich muss bei diesen Tieren
mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung
durchgeführt und dokumentiert werden.

· Wird Geflügel nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen
gehalten oder können die oben angegebenen Schutzmaßnahmen nicht
verwirklicht werden, wie z.B. in Zoos/Tierparken oder anderen
Haltungen, kann der Tierhalter eine Ausnahmegenehmigung beim
zuständigen Veterinäramt beantragen. In diesen Fällen sind die
Bestände nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde untersuchen zu
lassen.

· Es ist sicherzustellen, dass die Fütterung außerhalb von
Ställen nur an Stellen erfolgt, die für wildlebende Zugvögel nicht
zugänglich sind. Geflügelhalter, die Fragen zum Freilaufverbot und
dessen Umsetzung haben, können sich an ihre zuständigen Behörden, die
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-ämter wenden (siehe Liste).

· Bürger sind aufgefordert, auf verendetes und erkranktes
Wildgeflügel zu achten und gegebenenfalls beim zuständigen
Veterinäramt zu melden. Staatssekretär Kreer weist darauf hin, dass
die Wildgänse, die derzeit in großen Scharen durch
Mecklenburg-Vorpommern fliegen, nicht aus den gefährdeten Gebieten
kommen. Auch die Schwäne kommen nicht aus dem Donaudelta oder aus
Italien. Neben der Gefahr der Einschleppung des Virus durch den
Vogelzug können auch Reisende aus den bereits betroffenen Gebieten das
Virus ins Land bringen.


An Reisende wird deshalb appelliert

· direkte Tierkontakte zu vermeiden und keine Geflügelmärkte zu
besuchen,

· Geflügelfleisch und Geflügelprodukte nur in gekochtem oder
durchgebratenem Zustand zu verzehren.

Generell ist es außerdem verboten, aus betroffenen Ländern Geflügel,
Geflügelfleisch, Eier, Federn und andere Produkte vom Geflügel sowie
unbehandelte Jagdtrophäen in die EU einzuführen. Auch hier werden die
Amtstierärzte und der Zoll verstärkt kontrollieren.



Mit Datum 31.01.2006 hat die FAO eine umfassende Analyse der
Situation bei der Vogelgrippe erstellt. Sie finden das 15-seitige PDF
- Dokument (Sprache: Englisch) auf der AHO - Hauptseite unter
dem Menüpunkt "FAO zu H5N1". Zusätzlich werden weitere Dokumente zur
Vogelgrippe in deutscher Sprache angeboten.



 



 

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