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AHO Aktuell - 12.02.2006

Vogelgrippe: Das Österreichische Gesundheitsministerium informiert


Wien (aho) - Heute Mittag wurde Österreich von den slowenischen
Veterinärbehörden über das Auffinden eines toten Schwanes informiert,
bei welchem das slowenische Veterinärlabor H5N1-Virus nachgewiesen
hat. Proben zur Bestätigung dieser Diagnose wurden bereits an das
EU-Referenzlabor in Weybridge übermittelt, Ergebnisse sind bis Mitte
der Woche zu erwarten. In Hausgeflügelbeständen wurde das Virus bisher
nicht nachgewiesen. Hierüber informiert das Österreichische
Gesundheitsministerium in Wien.

Auf Grund einer mit den Mitgliedstaaten abgestimmten Entscheidung der
Kommission vom Freitag 10.02.06 wurde von der slowenischen
Veterinärverwaltung um den Fundort des Schwanes in St. Primoz eine 3
km-Schutzzone sowie eine 10km-Überwachungszone eingerichtet.

Österreich ist laut Ministerium von der Schutzzone nicht betroffen.
Die Überwachungszone erstreckt sich teilweise auch auf das
österreichische Staatsgebiet, wobei vor allem südliche Gebiete der
Steiermark im Raum Eibiswald von den Beschränkungen betroffen sind.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat als national
zuständige Behörde mit den steirischen Veterinärbehörden vor Ort
unverzüglich Kontakt aufgenommen, um die notwendigen Maßnahmen
einzuleiten.

In der Überwachungszone sind vor allem folgende Sofortmaßnahmen zu
ergreifen:

1. Stallpflicht für Geflügel
2. Erhebung der betroffenen Betriebe, sowie
3. Überprüfung des Gesundheitszustandes der Tierbestände durch
Amtstierärzte
4. Einschränkungen des Tier- und Warenverkehrs
5. Tierschauen und Märkte werden untersagt
6. Untersagung der Jagd auf Wildvögel

Weitere Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen:

Derzeit ohnehin bestehende Vorsichtsmaßnahmen:

Mit der Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen zur Verhinderung der
Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel BGBL II Nr 427/2005
erfolgte bereits im Dezember 2005 die Festlegung von Risikogebieten.
In diesen Gebieten sind folgende Maßnahmen derzeit schon in Kraft:

1. Fütterung und Tränkung nur in überdachten Bereichen.
2. Ausläufe sind gegenüber Oberflächengewässern abzuzäunen, um den
Kontakt mit wildem Wassergeflügel zu unterbinden.
3. Hygienemaßnahmen sind am Betrieb zu ergreifen.
4. Einsenden von tot aufgefundenen Wasservögeln ist verpflichtend.

Eine ganz Österreich umfassende Stallpflicht ist derzeit nicht
vorgesehen, über eine Aufstallung in den Risikogebieten werden die
Experten Anfang nächster Woche entscheiden, heißt es in einer
Information des Ministeriums.



Mit Datum 31.01.2006 hat die FAO eine umfassende Analyse der
Situation bei der Vogelgrippe erstellt. Sie finden das 15-seitige PDF
- Dokument (Sprache: Englisch) auf der AHO - Hauptseite unter
dem Menüpunkt "FAO zu H5N1". Zusätzlich werden weitere Dokumente zur
Vogelgrippe in deutscher Sprache angeboten.





 



 

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