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AHO Aktuell - 27.01.2006

Schweiz: Handel mit Hanf-Einstreu gestoppt


(lid) - Das Untersuchungsamt Altstätten hat einem Händler den Verkauf
von Hanf-Einstreu untersagt. Der zuständige Untersuchungsrichter
gegenüber der Nachrichtenagentur SDA eine entsprechende Mitteilung des
"Vereins Schweizer Hanffreunde" (VSHF). Der Händler habe sich bereit
erklärt, den Verkauf der Hanf-Einstreu einzustellen. Auf eine
Beschlagnahmung habe man verzichtet, sagte der Untersuchungsrichter
Michael Baumgartner. Der Händler habe eventuell die Möglichkeit, das
importierte Produkt an die Lieferanten zurück zu geben.

Es handle sich um etwa 30 Paletten Hanf-Einstreu. Laut dem Bundesamt
für Landwirtschaft (BLW) ist die Verwendung von Hanf-Einstreu für
Nutztiere seit März 2005 nicht mehr erlaubt. Mit dem Verbot,
Hanf-Einstreu für Nutztiere zu verwenden, wolle man verhindern, dass
Milch durch den Wirkstoff THC verunreinigt werde. THC, das beim Konsum
von Haschisch oder Marihuana seine berauschende Wirkung entfaltet,
kommt auch in geringer Konzentration im Industriehanf vor.

Wie Baumgartner sagte, ist die Verwendung von Hanf-Einstreu gemäss BLW
nur für Nutztiere verboten, nicht aber für Kleintiere wie zum Beispiel
Zwergkaninchen. Deshalb könne man den Import von Hanf-Einstreu in die
Schweiz nicht so einfach generell verbieten. Um offene Fragen rund um
Hanf-Einstreu zu besprechen, traf sich am Freitag in Bern eine
Delegation des Schweizerischen Raufutterverbands (SRV) mit Vertretern
des BLW.


 



 

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