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AHO Aktuell - 27.01.2006

EU-Hygienepaket: Schwalben dürfen im Stall bleiben


(lid) - Schwalben dürfen auch nach dem In-Kraft-Treten des so
genannten EU-Hygienepaketes in Ställen brüten. Das hat gemäss dem
Agrarpressedienst Agra-Europe die Europaabgeordnete Elisabeth Jeggle
klargestellt. Bilder von Mähdrescherfahrern mit Mundschutz, Haarnetz
und Gummihandschuhen sowie Berichte, wonach Schwalben aus den Ställen
strikt zu verbannen seien, hätten zwar komödiantischen
Unterhaltungswert, würden aber zur Sachinformation wenig beitragen,
wird Jeggle zitiert. Die seit dem 1. Januar 2006 geltenden
Vorschriften beträfen alle Beteiligten in der Produktionskette und die
lückenlose Rückverfolgbarkeit. Die Vorschriften würden aber durchaus
Ermessensspielräume lassen und seien von großer Flexibilität geprägt.
In den EU-Bestimmungen heiße es lediglich, dass Landwirte geeignete
Maßnahmen treffen müssten, um Verunreinigungen durch Tiere und
Schädlinge soweit wie möglich zu vermeiden. An einigen Schwalben im
Stall werde sich deshalb auch in Zukunft niemand stören. Anders sehe
es natürlich aus, wenn sich Ratten oder andere Schädlinge im
Futtermittel oder in Lebensmittel-Lagerräumen ausbreiteten. Jeggle
erinnerte daran, dass das Hygienepaket einen Tag vor der
Osterweiterung der EU vor allem auf Druck der deutschen Landwirtschaft
verabschiedet worden sei. Damit sollte verhindert werden, dass
Deutschland und andere Mitgliedstaaten mit billigen und unter
zweifelhaften hygienischen Bedingungen produzierten Lebensmitteln
überschwemmt werden könnte.


 



 

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