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AHO Aktuell - 26.01.2006

Rückruf von Wildfleisch: Amtlicher Tierarzt ist nicht Amtstierarzt


München / Passau (aho/lme) - In einer Presseinformation des
Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz vom 25. Januar 2006 wurde unter anderem mitgeteilt,
dass "der Landrat die zwei zuständigen amtlichen Tierärzte befragt und
von ihren Aufgaben entbunden" hat.
In der medialen Wiedergabe wurde
teilweise statt amtlicher Tierarzt die Bezeichnung Amtstierarzt
verwendet. Das ist nicht richtig, erläutert das Ministerium:

Der amtliche Tierarzt ist ein niedergelassener Tierarzt, der im
Auftrag des Landkreises (als kommunaler Behörde) bei der
Fleischhygiene in Betrieb tätig wird. Amtliche Tierärzte sind mit
BAT-Vertrag Angestellte des Landkreises und werden in Teilzeit nach
Stunden oder Stückzahlen vergütet. Der amtliche Tierarzt ist zuständig
für die Lebendtierschau jedes Tieres und die Fleischbeschau bis hin
zur Genusstauglichkeitskennzeichnung. Er hat die Einhaltung der
lebensmittelhygienischen Vorgaben sicherzustellen und ist bei jeder
Schlachtung im Betrieb. In Verarbeitungsbetrieben muss er mindestes
täglich kontrollieren. Unterstützt wird der amtliche Tierarzt von
Fleischkontrolleuren, die ebenfalls im Auftrag des Landkreises tätig
sind.

Der Amtstierarzt ist als beamteter Veterinär am Landratsamt (als
staatlicher Kreisverwaltungsbehörde) tätig und für Tierseuchenschutz
und Tierschutz und auch die staatliche Kontrolle der Fleischhygiene
zuständig. Dazu kontrollieren die Amtstierärzte ein bis zweimal im
Jahr, je nach Risikoeinstufung, die Betriebe, die Lebensmittel
tierischer Herkunft produzieren. Die anderen
Lebensmittel-verarbeitenden Betriebe (Lebensmittel nicht tierischer
Herkunft) unterliegen der Kontrolle der
Lebensmittelüberwachungsbeamten, die ebenfalls am Landratsamt
beschäftigt sind.

Insgesamt sind in Bayern 700 amtliche Tierärzte und 350
Fleischkontrolleure, 310 Amtstierärzte und 424
Lebensmittelüberwachungsbeamte im Einsatz, informiert das Ministerium.


 



 

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