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AHO Aktuell - 25.01.2006

Wild-Schweinepest: Auch Bonn jetzt gefährdeter Bezirk


Bonn (aho) - Um ein Eindringen der Schweinepest in die
Schwarzwildbestände des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn zu
verhindern, wurden jetzt große Teile des linksrheinischen
Kreisgebietes und des linksrheinischen Stadtgebietes per
Tierseuchenverordnung zum "Schweinepest gefährdeten" Bezirk erklärt.
Die für Bonn geltende Verordnung tritt heute (Donnerstag, 26. Januar)
in Kraft. Hierüber informiert die Stadt Bonn.

Da es mehrere Fälle von Schweinepest in benachbarten Kreisen gibt,
waren vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz NRW sogenannte "Wildschweinpest gefährdete Gebiete"
ausgewiesen und die betreffenden Städte und Kreise angewiesen worden,
Tierseuchenverordnungen zu erlassen.

Das Bonner Gebiet ist folgendermaßen begrenzt: im Norden ab dem
Endenicher Ei, die B 56 in Richtung Duisdorf bis zur Stadtgrenze, im
Osten ab Endenicher Ei über Reuterstraße zur B 9 und die B 9 bis zur
Stadtgrenze. Im Süden und im Westen reicht das gefährdete Gebiet bis
an die Stadtgrenze. Das betroffene Areal wird durch rund 50
Hinweisschilder entsprechend gekennzeichnet. Die Schilder tragen den
Schriftzug "Schweinepest bei Wildschweinen - Gefährdeter Bezirk".

Die Verordnung der Stadt Bonn legt konkrete Schutzmaßnahmen fest.
Betroffen von diesen Maßnahmen sind ganz wesentlich die Jäger. So
müssen sie erlegte Wildscheine in eine Sammelstelle in Rheinbach
bringen. Außerdem sind Proben zu nehmen, die auf Schweinepest
untersucht werden. Nur nicht infizierte Tiere werden vermarktet.
Außerdem werden die Wildschweine in den nächsten Monaten über
Impfköder immunisiert. Auch diese Aufgabe übernehmen die Jäger.

Hausschweine dürfen nur mit Genehmigung des Amtes für Umwelt,
Verbraucherschutz und lokale Agenda, Abteilung Veterinäramt und
gesundheitlicher Verbraucherschutz, aus dem gefährdeten Gebiet heraus
gebracht werden. Personen, die Schweine - dazu zählen auch Mini-Pigs -
halten und sich noch nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, müssen
dies umgehend nachholen.

Keine Gefahr für Menschen

Eine Gefahr für die Bevölkerung geht von der Schweinpest nicht aus.
Das Virus ist nur für Schweine gefährlich. Das gilt sowohl bei Kontakt
mit den Tieren, als auch beim Verzehr von Schweinefleisch. Dennoch
dürfen infizierte Schweine nicht in den Handel gebracht werden, um
eine Ausbreitung der Tierseuche über Speisereste zu verhindern. Für
Rückfragen steht das Veterinäramt unter der Rufnummer 77 2756 und das
Ordnungsamt unter der Rufnummer 77 2546 zur Verfügung.

Jäger werden informiert

Die Veterinärämter der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises laden
für Freitag, 27. Januar, Jäger zu einer Informationsveranstaltung
ein. Sie zielt darauf ab, ein für die nächsten beiden Jahre
einheitliches Zusammenwirken aller Jäger aus Bonn und dem
Rhein-Sieg-Kreis mit den beiden Veterinärämtern abzustimmen. Die
Schweinepest ist eine ansteckende, fieberhaft verlaufende,
virusbedingte Seuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine. Für andere
Haustiere ist sie ungefährlich. Das Seuchengeschehen ist auf regional
verschiedene, voneinander unabhängige Virusstämme zurückzuführen. Die
Ursache von Neuausbrüchen sind häufig infizierte Abfälle, illegale
Deponierung, Verfütterung von Speiseabfällen, aber auch das Wechseln
infizierter Tiere aus benachbarten, zum Teil ausländischen Revieren.


 



 

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