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AHO Aktuell - 12.01.2006

Vogelgrippe: Bayern rüstet sich für Seuchenfall +++ 30.000 Legehennenbetriebe im Land


Obererding / München (aho) - Bayern begrüßt die von
Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer und den Ländern
vorgenommene Koordination der Vogelgrippe-Vorsorgemaßnahmen; auch dass
den Forderungen Bayerns Rechnung getragen wurde, bereits bis Ende
Januar die Aufstall-Risikoanalyse vorzunehmen. Dies betonte Bayerns
Verbraucherminister Werner Schnappauf heute in Oberding (Lkr. Erding).
Bayern, so Schnappauf weiter, behält sich aber ausdrücklich vor,
gegebenenfalls schon vor dem 1. März eine Stallpflicht anzuordnen,
sollten die wissenschaftlichen Vogelzug-Experten dies befürworten.
Denn wegen der Klimaerwärmung setzt der Hauptvogelzug möglicherweise
schon Mitte Februar ein.

Nach Ansicht Schnappaufs müssen nicht nur die Vorsorgemaßnahmen
ausgeweitet, sondern auch die Vorbereitungen für mögliche
Bekämpfungsmaßnahmen bei Seuchenausbruch intensiviert werden, betonte
der Minister bei der Vorstellung der vier im bayerischen Oberding
stationierten mobilen Anlagen zur Tötung von infiziertem Geflügel.
Zusätzlich zu den innerbayerischen Bekämpfungsmaßnahmen erklärt sich
Bayern im Interesse der bundesweiten Solidarität bereit, den Aufbau
eines mobilen Tierseuchen-Bekämpfungszentrums mit Sitz in
Niedersachsen mitzufinanzieren: Denn vor allem finanziell weniger
leistungsstarke Bundesländer, die sich eine eigene Tierseuchen-''task
force'' nicht leisten können, profitieren von dem mobilen
Bekämpfungszentrum. Ziel ist es, dass das ca. 3 Millionen Euro teure
mobile Containerdorf bis zum Jahresende in Niedersachsen einsatzbereit
ist. Bei Ausbruch einer Tierseuche kann es dann zügig über Lkws an den
Ort des Geschehens verlagert werden und fungiert dort als Krisen- und
Einsatzzentrum. Das Containerdorf ist vollständig eingerichtet und
arbeitet autonom; es kann auch für Übungs- und Trainingszwecke
verwendet werden.

Der Freistaat rüstet sich für den Fall eines Vogelgrippeausbruchs in
den bayerischen Geflügelbeständen: Geschultes Personal, eingespielte
Organisationsabläufe und vor allem effektive, mobile Tötungsanlagen
garantieren ein äußerst schnelles Eindämmen des primären
Infektionsherdes. Denn aus epidemiologischer Sicht ist bei Ausbruch
einer Seuche ''Schnelligkeit Trumpf''. Bei Seuchenausbruch muss mit
hohen Infektionszahlen gerechnet werden: Bayern hat rund 30.000
Legehennenhaltungen mit insgesamt 4,3 Millionen Legehennen, 650
Masthühnerhaltungen mit 31 Millionen Masthühnern, 150 Putenhaltungen,
über 1000 Entenhaltungen und rund 500 Gänsehaltungen.

Die von Bayern für 60.000 Euro hierfür angeschaffte
Elektro-Tötungsanlage ist zwischenzeitlich in der
Tierkörperbeseitigungsanlage in Oberding eingetroffen. Die mobile
Anlage kann innerhalb von Stunden an jedem Ort in Bayern verbracht und
einsatzbereit sein. Sie ist in der Lage, in Übereinstimmung mit den
Tierschutzschlachtverordnung schnell und schmerzfrei bis zu 4000
Hühner in der Stunde zu töten. Drei weitere mobile
CO2-Einschläferungsanlagen stehen ebenfalls in Oberding zur Verfügung,
die eine Kapazität von 500 Hühnern in der Stunde haben.

Darüber hinaus hat der mobilen Veterinärdienst Bayern bereits eine
bayernweit einheitliche Vorgehensweise festgelegt. Diese
Handlungsanleitung im Seuchenfall ist für alle Veterinärämter
verpflichtend. Tritt der Verdacht auf Vogelgrippe in einem Betrieb
auf, läuft folgendes ab:

· Der Geflügelhalter und der Tierarzt melden den Verdacht dem
Amtstierarzt beim Landkreis.

· Bejaht der Amtstierarzt einen begründeten Verdacht, wird der Hof
gesperrt.

· Proben der Tiere werden beim Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) analysiert und parallel an das Nationale
Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems
versandt, an dem die Influenza-Stämme festgestellt werden. 2007 soll
diese Abklärung auch am LGL möglich sein.

· Um den betroffenen Geflügelhof wird ein Sperrbezirk mit einem Radius
von drei Kilometern gezogen. Für alle Geflügelhalter in diesem Umkreis
gilt eine so genannte Verdachtssperre: Kein Tier darf rein, keines
darf raus. Gleichzeitig werden alle Kontaktbetriebe mit dem
betroffenen Geflügelhof ermittelt, um eine schnelle Aussage über den
möglichen Ausbreitungsweg des Erregers zu erhalten.

· Spätestens wenn sich der Vogelgrippe-Verdacht durch eine
Untersuchung beim FLI (Insel Riems) und dem EU-Referenzlabor in
Weybridge (Großbritannien) bestätigt, werden alle Tiere des
betroffenen Bestandes getötet. Bei eindeutigen Anzeichen sind Tötungen
bereits in allen früheren Phasen möglich. Gleiches gilt für Geflügel,
das mit dem betroffenen Bestand unmittelbaren Kontakt hatte
(Ansteckungsverdacht).

· In einem Umkreis von 10 Kilometern wird ein Beobachtungsgebiet
eingerichtet, in dem alle Bewegungen von Geflügel ''eingefroren''
werden (sog. stand still).


 



 

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