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AHO Aktuell - 09.01.2006

Bayern: Zusätzliche Vorsorgemaßnahmen wegen Vogelgrippe


München (aho) - Angesichts der sich in der Türkei, aber auch in
Rumänien und der Ukraine weiter nach Westen ausbreitenden Geflügelpest
werden die seit Oktober 2005 ergriffenen Vorsorgemaßnahmen nochmals
intensiviert. Bayern startet hierzu eine Informationsoffensive für
türkische Mitbürger; darüber hinaus fordert Bayerns
Verbraucherminister Werner Schnappauf vom Bund die raschest mögliche
Erstellung einer neuen Risikoanalyse zur Abschätzung einer erneuten
Stallpflicht. Schnappauf: "Bis Ende Januar sollte eine erste
Risikoeinschätzung vorliegen, ob durch die aus den afrikanischen
Winterquartieren zurückkehrenden Zugvögel eine Einschleppung der
Tierseuche zu befürchten ist. Da Bayern als südlichstes deutsches
Bundesland vom Vogelzug zuerst erreicht wird, ist Eile geboten. Denn
die Zugvögel kommen angesichts der Klimaerwärmung immer eher aus den
Winterquartieren und die Geflügelhalter sollen genügend Vorlaufzeit
für eine eventuelle neue Stallpflicht erhalten." Um sich ein Bild zu
machen, hat Schnappauf eine eigene Arbeitsgruppe aus Experten der
Vogelschutzwarte Garmisch-Partenkirchen und des Landesamtes für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingesetzt, die von den
ehrenamtlichen Vogelschutzexperten unterstützt werden.

Das größte Risiko geht nach Einschätzung der Experten von illegalen
Geflügel-Importen aus. Schnappauf hat daher veranlasst, die in Bayern
lebenden türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger noch früher vor
Reiseantritt über die Gefahren zu informieren. "Während bisher
mehrsprachige Informations-Flugblätter am Flughafen, im Bus oder im
Zugabteil erhältlich waren, werden diese in Kürze auch in türkischen
Einrichtungen wie Teehäusern, Sportvereinen und Moscheen aufliegen",
so der Minister. Damit soll schon bei der Reiseplanung Vorsorge
getroffen werden können, um Ansteckungs- und Weiterverbreitungsrisiken
zu minimieren.

Die bereits seit Mitte Oktober letzten Jahres praktizierten strengen
Einfuhrkontrollen an den bayerischen Flughäfen bleiben unvermindert
aufrecht erhalten. Reisende, die gegen das Einfuhrverbot aus von der
Vogelgrippe betroffenen Ländern verstoßen, müssen nach den Worten
Schnappaufs mit mindestens 100 Euro Geldbuße rechnen. Bei den am
Flughafen verschärften Kontrollen des Reiseverkehrs wurden bisher über
2,5 Tonnen Lebensmittel tierischen Ursprung beschlagnahmt. Darüber
hinaus sind auch schon seit Oktober zwölf mobile Kontrollgruppen der
Zollverwaltung im Einsatz, die verstärkt Reisebusse aus der Türkei,
Rumänien, Russland und der Ukraine kontrollieren. Das Einfuhrverbot
umfasst Geflügel und andere Vögel, Geflügelfleisch, Eier und andere
Produkte vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelte Jagdtrophäen aus
asiatischen Ländern (China einschließlich Hongkong, Indonesien,
Kroatien, Kambodscha, Kasachstan, Laos, Malaysia, Nordkorea, Pakistan,
Russland, Thailand, Vietnam), der Türkei und Rumänien.

Schnappauf wies in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass
Infektionen des Menschen mit Vogelgrippeviren selten sind. Eine Gefahr
der Ansteckung besteht nur bei sehr nahem Kontakt zu kranken Tieren;
eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher nicht bestätigt.
Der Erreger wird vor allem durch Kot und Sekrete übertragen. Der
Verzehr von ausreichend erhitztem bzw. gekochtem Geflügelfleisch oder
-produkten ist unbedenklich.


 



 

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