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AHO Aktuell - 05.01.2006

Kreis Borken: Verstärkte Veterinärkontrollen anlässlich des islamischen Opferfests


Borken (aho/lme) - Schlachttiere dürfen nur in zugelassenen oder
registrierten Schlachtstätten geschlachtet werden. Darauf macht der
Kreis Borken angesichts des bevorstehenden islamischen Opferfestes
Kurban Bayram aufmerksam. Ausdrücklich weisen die Kreisveterinäre
darauf hin, das sie an den Tagen des Opferfestes verstärkt Kontrollen
durchführen werden. Vom 10. bis 13. Januar 2006 begehen die Muslime
traditionell das Ende des Ramadan. Hierfür werden alljährlich
vorwiegend Schafe, aber auch Rinder geschlachtet, und das Fleisch wird
zum Teil an Verwandte und Freunde verschenkt. Die Schlachttiere dürfen
jedoch nur in den zugelassenen oder registrierten Schlachtstätten
geschlachtet werden, da sie dort der amtlichen Schlachttier- und
Fleischuntersuchung unterliegen. Auch der vorgeschriebene BSE-Test bei
über zwei Jahre alten Rindern wird dort durchgeführt. Verboten ist das
so genannte Schächten, das Töten und Entbluten der Tiere ohne
vorherige Betäubung.


 



 

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