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AHO Aktuell - 04.01.2006

Rhein-Sieg-Kreis überwacht Schlachtungen anlässlich des Opferfests Kurban Bayram


Siegburg (aho/lme) - Anlässlich des bevorstehenden islamischen
Opferfestes Kurban Bayram, weist das Veterinäramt des
Rhein-Sieg-Kreises darauf hin, dass die Schlachttiere nur in
zugelassenen oder registrierten Schlachtstätten geschlachtet werden
dürfen. Die Veterinärbehörde wird an den Tagen des Opferfestes
verstärkt Kontrollen durchführen, heißt es in einer Presseinformation.

Vom 10. bis 13. Januar feiern die Mitbürger muslimischen Glaubens
traditionell das Ende des Ramadan. Hierfür werden alljährlich
vorwiegend Schafe, aber auch Rinder geschlachtet und das Fleisch zum
Teil an Verwandte und Freunde verschenkt.

Die Schlachttiere dürfen nur an den zugelassenen oder registrierten
Schlachtstätten geschlachtet werden, da sie hier der amtlichen
Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterliegen. Ganz besonders
weist das Veterinäramt darauf hin, dass das so genannte Schächten, das
Töten und Ausbluten lassen der Tiere ohne vorherige Betäubung,
verboten ist.


 



 

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