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AHO Aktuell - 04.01.2006

Kreis Löbau-Zittau: Bodenanalysen ergaben bislang keine Hinweise auf erhöhte Dioxinwerte


Löbau / Zittau (aho/lme) - Die Bodenproben von zwei
Geflügelbetrieben mit Freilandhaltung
im Landkreis Löbau-Zittau
weisen aus Sicht des Landratsamtes keine Auffälligkeiten auf.
Allerdings wurde jetzt in einem Betrieb erheblich mit Dioxinen
kontaminierte Einstreu aus Sägespänen festgestellt.

Das Landratsamt veröffentlicht jetzt eine Bewertungen zu den
ermittelten Untersuchungsergebnissen:

1. Bodenbelastung: Der Dioxinengehalt des Bodens liegt zwischen 0,38
und 3,3 ng I-TEQ/kg Trockensubstanz und damit nach Einschätzung des
Fachdienstes Planen/Bauen/Umwelt weit unter den nach
Bundesbodenschutzverordnung festgesetzten Grenzwert.

2. Bei einem Zielwert unter von 5 ng I-TEQ/ kg Bodentrockenmasse gibt
es nach Empfehlungen des 2. Berichtes der Bund/ Länderarbeitsgruppe
"Dioxin" keine einschränkende Handlungsempfehlung zur
landwirtschaftlichen Bodennutzung.

3. In einer der beiden Tierhaltungen liegt ein Untersuchungsbefund
zur Beprobung der Einstreu (Sägespäne) vor, die eine erhebliche
Kontamination mit 340 ng/kg PCDD/F-TEQ aufweist. Eine mögliche Ursache
könnte hier die Verwendung imprägnierten Holzes sein. Zudem stimmt die
chemische Grundstruktur der nachgewiesenen Einzelverbindungen
(Kongenere) des Dioxingemisches mit denen der beanstandeten Eierproben
überein, so dass hier mit hoher Wahrscheinlichkeit die Ursache der
Kontamination ermittelt ist.

4. Bei der zweiten Tierhaltung ist eine veterinärtoxikologische
Bewertung vorgesehen, um zu prüfen, ob die äußerst geringe
Kontamination des Bodens Ursache für eine Belastung von
Geflügelerzeugnissen sein kann oder ob andere bestandsbezogene Quellen
in Betracht kommen könnten. Bei differenzierter Bewertung möglicher
Kontaminationsursachen ist zu berücksichtigen, dass die Messwerte bei
Lebensmitteln im Pikogrammbereich/g (1pg sind 0,000 000 000 001
Gramm), beziehungsweise bei Boden im Nanogrammbereich/kg (1ng sind
0,000 000 001 Gramm ) liegen.

Am 13. Januar soll eine Beratung aller am Prozess Beteiligten in
Dresden erfolgen und die weitere Vorgehensweise festgelegt werde. In
diesem Zusammenhang wird das Gebiet um Hirschfelde in diesem Jahr
verstärkt in die Untersuchung von Produkten landwirtschaftlicher
Erzeuger einbezogen.

Seit dem 1. Januar 2005 gilt für Eier aus Freilandhaltung der gleiche
Höchstgehalt an Dioxin wie für Eier aus Käfighaltung, nämlich drei
Picogramm Toxizitätsäquivalente Dioxine pro Gramm Eifett. Erhöht
Dioxin-belastete Freilandeier sind im Sinne Artikel 1 Abs. 1 der
Verordnung (EG) Nr. 466 / 2001 nicht verkehrsfähig. Nach dem
sächsischen Sonderprogramm "Dioxin" sind in diesem Jahr in mehreren
Landkreisen und Gebieten Lebensmittelproben entnommen worden, unter
anderem in den vom Elbehochwasser überschwemmten Bereichen, in der
näheren Umgebung von Müllverbrennungsanlagen und Sonderabfalldeponien.

Bisher hat das Landratsamt die zwei direkt vermarktenden
Geflügelhalter nicht benannt. Auch die Höhe der Dioxinbelastung der
Eier und des Geflügelfleischs wird den Konsumenten ohne Begründung
verschwiegen.


 



 

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