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AHO Aktuell - 02.01.2006

Großtierpraxis: Bioptivet sichert Versorgung mit Fütterungsarzneimitteln


Hamm (aho) - Ab dem 1. Januar 2006 ist die Herstellung von
Fütterungsarzneimitteln ausschließlich in Mischfutterwerken mit einer
Erlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz zulässig. Wie die Firma
bioptivet mit Sitz im Hamm auf Anfrage mitteilte, ist über die mit der
Firma bela-pharm und der Firma bioptivet kooperierenden
Mischfutterhersteller eine flächendeckende Versorgung mit
Fütterungsarzneimitteln möglich.

Die Schritte für die Herstellung eines Fütterungsarzneimittels im
Überblick:

- Der behandelnde Tierarzt verschreibt ein Fütterungsarzneimittel.
Dazu steht auf der bela-pharm / bioptivet Vertriebsplattform eine
umfangreiche Palette von Arzneimittel-Vormischungen zur Verfügung.

- Die Verschreibung wird einem Hersteller mit dem Status nach § 13
Arzneimittelgesetz zugeleitet.

- Das Fütterungsarzneimittel wird hergestellt und direkt zum
Tierhalter transportiert.

- Der Tierarzt erhält wie bisher von bioptivet eine Vergütung
entsprechend der Arzneimittel-Preisverordnung.

In diesem Zusammenhang betont die Geschäftsleitung der Firma
bioptivet, dass folgende Spezialitäten exklusiv über die bela-pharm /
bioptivet Vertriebsplattform angeboten werden:

- Aciphen 100% AMV (Amoxicillin)
- Ampiciph 100% AMV (Ampicillin)
- Neomycinsulfat 100%AMV
- Oxytetracyclin 40 % AMV
- Pulmodox 5% Premix (Doxycyclin)
- Solvimuco AMV (Bromhexin)
- TP 10% AMV (Tylosinphosphat)
- Tylenterol (Tylosinphosphat und Zinkoxid)
- Ivomec Prämix (Ivermectin)
- Flubendazol für Geflügel

Eine Auflistung der mit der bioptivet kooperierenden
Mischfutterhersteller finden sie hier.
Ein PDF - Dokument mit einer Übersicht der von der bioptivet
vertriebenen Arzneimittel-Vormischungen finden sie hier.


 



 

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