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AHO Aktuell - 22.12.2005

Neue EU - Vorschriften für Lebens - und Futtermittel


Brüssel/Berlin (aho/lme) - Am 1. Januar 2006 werden eine Reihe
aktualisierter Lebens- und Futtermittelvorschriften in Kraft treten.
Es handelt sich um das "Lebensmittelhygienepaket", die Verordnung über
mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, die Verordnung über
amtliche Lebens- und Futtermittelkontrollen und die Verordnung über
Futtermittelhygiene. Mit diesen sich gegenseitig ergänzenden
Vorschriften sollen die EU-Maßnahmen zur Verbesserung der
Lebensmittelsicherheit gestrafft und harmonisiert werden. Ein
zentraler Aspekt der neuen Rechtsvorschriften besteht darin, dass
sämtliche Lebens- und Futtermittelunternehmer in erster Linie selbst
dafür verantwortlich sind, dass die auf dem EU-Markt angebotenen
Produkte den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entsprechen.

Markos Kyprianou, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiger
EU-Kommissar, sagte: "Das neue Jahr bringt für die EU-Bürgerinnen und
-Bürger mehr Schutz, wenn die neuen Vorschriften für Lebens- und
Futtermittelsicherheit zur Anwendung kommen. Die Verbraucher können
darauf vertrauen, dass von nun an die bestmöglichen Verfahren zur
Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit an jedem Punkt der
Produktionskette angewendet werden. Auch die Lebensmittelunternehmer
und unsere Handelspartner profitieren von diesen Vorschriften, in
denen die einzuhaltenden Regeln klargestellt und vereinfacht werden."

Das im Jahr 2004 angenommene "Hygienepaket" verbindet striktere,
klarere und besser harmonisierte Bestimmungen über die
Lebensmittelhygiene mit speziellen Regeln für die Kontrolle von
tierischen Produkten, die für den menschlichen Verzehr gedacht sind.
Auch für eingeführte Produkte werden von nun an dieselben Standards
wie für EU-Waren gelten. Zur Überwachung der Standards sind
Eigenkontrollprogramme der entsprechenden Unternehmen vorgesehen. Auch
sollen auf EU- oder nationaler Ebene Leitfäden der guten Praxis
erstellt werden, um die Lebensmittelunternehmer bei der praktischen
Durchführung solcher Kontrollen zu unterstützen.

Das Hygienepaket und die Verordnung über amtliche Lebens- und
Futtermittelkontrollen werden durch eine Reihe von
Durchführungsbestimmungen ergänzt. Damit soll vor allem sichergestellt
werden, dass die neuen Lebensmittelhygienevorschriften ohne
übermäßigen Aufwand für die betroffenen Unternehmen umgesetzt werden
können.


 



 

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