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AHO Aktuell - 21.12.2005

EU stimmt der Übernahme von Südfleisch durch Sovion-Gruppe zu


Brüssel (aho/lme) - Die Europäische Kommission hat die beabsichtigte
Übernahme des deutschen Schlachthofunternehmens Südfleisch durch die
niederländische Sovion-Gruppe nach der EU-Fusionskontrollverordnung
genehmigt. Beide Unternehmen sind in der Schlachtung von Schweinen
und Rindern und dem Verkauf von Fleischprodukten tätig. Der
Zusammenschluss wird sich vor allem auf den Schlachtungsmärkten in
Süddeutschland auswirken. Die Kommission ist zu dem Ergebnis
gekommen, dass das Vorhaben nicht zu einer wesentlichen Behinderung
wirksamen Wettbewerbs in den süddeutschen Schlachtungsmärkten oder
den anderen Märkten, in denen die Beteiligten tätig sind, führen
würde.

Sovion ist über eine Anzahl Tochtergesellschaften (z.B. Dumeco,
Moksel, NFZ, HMG, Sobel, Rendac) in verschiedenen Sektoren tätig, vor
allem der Schlachtung von Schweinen und Rindern, der Verarbeitung,
Herstellung und dem Vertrieb von Fleischprodukten sowie der
Verarbeitung von Schlachthofnebenprodukten und der Herstellung und
dem Vertrieb von Produkten, die auf Schlachthofnebenprodukten beruhen
(z.B. Gelatine). Sovion ist hauptsächlich in den Niederlanden,
Deutschland und Belgien tätig.

Südfleisch ist in der Schlachtung von Schweinen und Rindern und der
Herstellung, der Weiterverarbeitung und dem Vertrieb von
Fleischprodukten tätig, ganz überwiegend in Süddeutschland.

Der Zusammenschluss wirkt sich auf die Märkte für die Schlachtung von
Schweinen und Rindern, den Verkauf von Frischfleisch, Fleisch- und
Convenience-Produkten und die Weiterverarbeitung und Entsorgung von
Schlachthofnebenprodukten in Deutschland aus. Die Auswirkungen
außerhalb Deutschlands sind marginal.

Die Kommission hat ihre Untersuchung schwerpunktmäßig auf die Märkte
für die Schlachtung von Schweinen und Rindern, insbesondere in Bayern,
ausgerichtet. Sie hat überprüft, ob das aus dem Zusammenschluss
hervorgehende Unternehmen verstärkte Nachfragemacht und damit die
Möglichkeit erlangen könnte, die an Landwirte für die Lieferung von
Schweinen und Rindern gezahlten Preise zu drücken. Sie hat auch
untersucht, ob hierdurch die Gefahr besteht, dass kleinere Landwirte
aus dem Markt gedrängt würden und letztlich die Produktion zum
Nachteil der Verbraucher eingeschränkt würde. Hierzu hat die
Kommission ermittelt, in welchem Umfang Landwirte und andere Anbieter
von Schweinen und Rindern ihr Schlachtvieh an andere Schlachthöfe in
Süddeutschland und im benachbarten Österreich liefern können. Die
Kommission hat festgestellt, dass konkurrierende Schlachthöfe in
Süddeutschland über ausreichende freie Kapazitäten verfügen und dass
Schlachthöfe in benachbarten Teilen Österreichs als Alternative für
Schweine- und Rinderzüchter in Süddeutschland in Betracht kommen. Im
Ergebnis ist die Kommission zu der Schlussfolgerung gekommen, dass die
Marktstellung des zusammengeschlossenen Unternehmens diesem nicht
erlauben wird, die Ankaufpreise für Schweine oder Rinder einseitig
fest zu setzen oder herunter zu drücken. In den Märkten für den
Verkauf von Fleisch an verschiedene Gruppen von Abnehmern
(Supermärkte, industrielle Weiterverarbeiter usw.) hat die Kommission
festgestellt, dass das neue Unternehmen wirksamem Wettbewerb von
Seiten einer Vielzahl konkurrierender regional, bundesweit und
europaweit tätiger Schlachthöfe ausgesetzt sein wird. Zusätzlich wird
der Verhaltensspielraum des zusammengeschlossenen Unternehmens durch
die großen Lebensmitteleinzelhandelsketten begrenzt, die über
beträchtliche Nachfragemacht verfügen.









 



 

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