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AHO Aktuell - 20.12.2005

Vogelgrippe: EU will neue Maßnahmen zur Seuchenprävention


Brüssel (aho) - Die EU-Länder haben am Dienstag eine neue Richtlinie
zur Bekämpfung der Vogelgrippe beschlossen. Die Richtlinie soll
sicherstellen, dass die EU über optimale Maßnahmen zur Überwachung und
Bekämpfung der Vogelgrippe verfügt und dass die Gesundheitsrisiken und
wirtschaftlichen Kosten im Falle eines Ausbruchs so gering wie möglich
ausfallen. Ein wesentlicher Aspekt der Richtlinie ist die Einführung
weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung von Viren mit geringer Pathogenität,
um deren Mutation zu hoch pathogenen Formen zu verhindern, welche für
die schlimmsten Seuchen bei Geflügel und anderen Vögeln verantwortlich
sind und sogar die menschliche Gesundheit gefährden können.

Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz Markos Kyprianou
bemerkte dazu: "Die verheerenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen
der Vogelgrippe wurden durch die derzeitige Epidemie in Asien und die
Ausbreitung des Virus nach Westen in den Mittelpunkt der
Aufmerksamkeit gerückt. Die EU hat auch schon beim Ausbruch der Seuche
in den Niederlanden im Jahre 2003 große Verluste hinnehmen müssen.
Diese Richtlinie wird dazu beitragen, unsere Kräfte zur Abwehr der
Vogelgrippe in der EU zu stärken, Ausbrüche, die dennoch auftreten,
umgehend zu bekämpfen und deren negative Folgen so gering wie möglich
zu halten."

Die Bekämpfung früherer Vogelgrippeausbrüche in der EU hat sich als
äußerst kostspielig erwiesen und Tierschutzbedenken wegen der
Massenschlachtungen hervorgerufen. Darüber hinaus muss die EU
angesichts der derzeitigen globalen Vogelgrippesituation
sicherstellen, dass sich die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse
über die Prävention und den Umgang mit Ausbrüchen dieser Seuche in
ihren Rechtsvorschriften niederschlagen. Die heute angenommene
Richtlinie stützt sich auf die aus den jüngsten Epidemien gezogenen
Lehren und die neuesten Erkenntnisse über die Pathogenese der Seuche,
die Art und Weise ihrer Ausbreitung und die Risiken für die
menschliche Gesundheit.

Bekämpfung der weniger pathogenen Stämme

Die alte EU-Richtlinie enthielt lediglich Maßnahmen zur Bekämpfung der
hoch pathogenen Vogelgrippeviren, d. h. derjenigen, die größere
Seuchenausbrüche bei Geflügel hervorrufen und den Menschen infizieren
können. Es gibt jedoch Anzeichen dafür, dass diese hoch pathogenen
Viren oftmals aus Mutationen weniger gefährlicher Viren mit geringerer
Pathogenität entstehen.

Aus diesem Grund verlangt die neue Richtlinie von den Mitgliedstaaten,
Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung der weniger pathogenen Viren
einzuführen und zu verschärfen, um die Virusmutation und die
Entwicklung hoch pathogener Formen der Seuche zu verhindern, wie
beispielsweise derjenigen des in Asien grassierenden H5N1-Stamms, der
zur Zeit weltweit Alarm auslöst. Bei einem Ausbruch mit geringer
Pathogenität müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass bis zur
Virustilgung kein Geflügel in die infizierten Betriebe oder aus diesen
verbracht wird. Alle Vögel des betroffenen Bestands müssen normal
geschlachtet oder, wenn erforderlich, "getilgt" werden, um eine
Übertragung von einem Betrieb zum anderen zu vermeiden.

Flexiblere Impfbestimmungen

Es gibt immer mehr Anhaltspunkte dafür, dass die Impfung als
zusätzliches Instrument für die Prävention, Bekämpfung und Tilgung
erfolgreich eingesetzt werden kann, wenn Hausgeflügel mit gering
pathogenen Viren von frei lebenden Vögeln in Kontakt kommt. Die
Richtlinie führt deshalb eine größere Flexibilität bei der Impfung
ein. Die Impfung ist weiterhin streng zu überwachen, und nach den
EU-Rechtsvorschriften müssen geimpfte Vögel von infizierten Vögeln
unterschieden werden können, was sowohl für die Seuchenbekämpfung als
auch für Handelszwecke sehr wichtig ist. Die neuen Maßnahmen werden so
gehandhabt, dass Handelsbeschränkungen für Geflügel und
Geflügelerzeugnisse aus den Impfgebieten so gering wie möglich
gehalten werden können. Beschränkungen werden nur für spezifische
Regionen gelten, in denen geimpft wird, oder für Teile dieser
Regionen, nicht aber für den gesamten Mitgliedstaat. Alle Gebiete, in
denen nicht geimpft wird, unterliegen keinerlei Handelsbeschränkungen.

Die neue Richtlinie wird in den nächsten Tagen im Amtsblatt
veröffentlicht und muss von allen Mitgliedstaaten bis zum 1. Juli 2007
in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden. Die Kommission kann
allerdings bereits zwanzig Tage nach der Veröffentlichung der
Richtlinie entsprechende Übergangsmaßnahmen annehmen, die für die
Mitgliedstaaten bindend wären.



 



 

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