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AHO Aktuell - 12.12.2005

Vogelgrippe: Freilandverbot wird aufgehoben +++ andere Regelungen gelten weiter


Bonn (aho) - Das generelle Aufstallgebot für Geflügel gilt ab Freitag,
16. Dezember 2005, nicht mehr. Andere Regelungen und Vorschriften
müssen aber weiter beachtet werden. Darauf weist das Amt für Umwelt,
Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Stadt Bonn hin. So muss
Geflügel auch weiterhin an Stellen gefüttert werden, die für
wildlebende Zugvögel unzugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige
Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt sind ebenfalls
für Wildvögel nicht erreichbar aufzubewahren. Die Tiere dürfen nicht
mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben
getränkt werden. Geflügelausstellungen sind weiterhin verboten, können
jedoch unter bestimmten Auflagen von der Behörde genehmigt werden. Die
neue Verordnung zur Änderung Geflügelpestschutzverordnung gilt
zunächst bis zum 28. Februar 2006. Die bereits mehrfach
veröffentlichte Meldepflicht für Geflügelhaltungen besteht
grundsätzlich weiter. Das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale
Agenda der Stadt Bonn weist nochmals darauf hin, dass der Verstoß
gegen die Meldepflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt.


 



 

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