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AHO Aktuell - 06.12.2005

Europäische Mischfutterbranche gewinnt in Sachen Futtermittelkennzeichnung


Bonn (aho) - Als großen Erfolg bezeichnete der Deutsche Verband
Tiernahrung (DVT) heute das Urteil des EuGH. "Wir sind froh, dass sich
der EuGH unserer Auffassung angeschlossen hat, dass durch die
Verpflichtung zur Prozent-Angabe der Know-how-Schutz verletzt und der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt bleibt", sagte Hubert
Grote, Hauptgeschäftsführer des DVT heute (06. Dezember 2005) in Bonn.
Durch diese Entscheidung könnten die Mischfutterfirmen weiterhin in
einem gesunden Wettbewerb innovative Produkte entwickeln und
vermarkten.

Hintergrund der Auseinandersetzung war die EU-Richtlinie 2002/2/EG,
mit der die EU alle Mischfutterhersteller in der Gemeinschaft
grundsätzlich zu Prozentangaben der Einzelfuttermittel verpflichten
wollte. Begründet wurde dies unter anderem mit den Vorkommnissen um
BSE und Dioxin und sich daraus ergebenden Verbraucherschutzaspekten.
"Diese Begründung ist absurd", betonte Grote heute nochmals. Tatsache
sei, dass weder BSE noch Dioxin durch eine Prozentangabe der
Einzelfuttermittel verhindert worden wären.

Der EuGH weist in seiner Begründung des Urteils darauf hin, dass die
genaue Angabe der Bestandteile eines Futtermittels eine schwere
Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen der Hersteller nach
sich ziehe. Es bestehe die Gefahr, dass die %-Angaben als Modelle
benutzt würden - möglicherweise auch von den Mischfutterkunden - und
die Hersteller nicht mehr Gewinne aus den Investitionen ziehen
könnten, die sie im Rahmen der Forschung und Neuentwicklung
vorgenommen hätten.

Die Verpflichtung zur exakten Prozent-Angabe sei auch nicht durch das
verfolgte Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt, sondern gehe
darüber hinaus. Die Angabe von Gewichtshundertteilen im Rahmen von
Spannen erlaube normalerweise die Identifizierung eines möglicherweise
verunreinigten Futtermittels. Ferner weist der Gerichtshof darauf hin,
dass die Mischfutterhersteller durch die geänderte Richtlinie gehalten
sind, den Kontrollbehörden alle Dokumente, die die Zusammensetzung der
Futtermittel betreffen, auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.


 



 

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