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AHO Aktuell - 06.12.2005

Kreis Neuss: Weitere Ergebnisse der Überprüfungen von Tiefkühlhäusern


Neuss (aho/lme) - Im Rahmen der derzeit laufenden Kontrollen von
Tiefkühlhäusern ist im Kreis Neuss weitere Lagerware wegen
Überschreitens der Mindesthaltbarkeitsdaten vorläufig sichergestellt
worden. Dabei handelt es sich zum einen um brasilianisches
Rindfleisch, und zwar um Steaks und Filets mit den
Mindesthaltbarkeitsdaten 08/2004 bzw. 01/2005, zum anderen um
Lammgulasch und Lammhinterhaxen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten
04/2005 bis 06/2005 - insgesamt eine Menge von 36 Tonnen Fleisch.

"Von beiden Partien ist nichts in den Verkehr gelangt", erklärt Dr.
Gerhard Fischer, Leiter des Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Kreises Neuss. Wie Dr. Fischer
berichtet, haben die jeweiligen Firmen, die das Fleisch eingelagert
haben, die Ware bereits auf ihre Verzehr- und Verkaufsfähigkeit
untersuchen lassen. Demnach sei das Fleisch verkehrsfähig. "Diese
Untersuchungen waren im Rahmen der Eigenkontrollmaßnahmen und der
Eigenverantwortung durchgeführt worden", so Dr. Fischer. Um die
vorgelegten Untersuchungsergebnisse amtlich abzusichern, hat nun auch
das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreises Neuss
Proben entnommen. Mit dem Untersuchungsergebnis rechnet Dr. Fischer
Anfang nächster Woche.

In diesem Zusammenhang weist Dr. Fischer noch einmal auf die Bedeutung
des Mindesthaltbarkeitsdatums hin: "Der Begriff bezieht sich auf das
Ende des Zeitraums, innerhalb dessen das Lebensmittel unter
angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften
behält. Der Begriff Mindesthaltbarkeit besagt nicht, dass nach dem
angegebenen Datum das Lebensmittel wertgemindert oder nicht zum
Verzehr geeignet ist. Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums stellt
keine Garantie sondern nur eine Information dar. Wer eine Ware nach
Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkaufen will, hat sich im
Rahmen seiner Sorgfaltspflicht durch Untersuchungen zu vergewissern,
dass die Ware noch verkehrsfähig ist. Dies bedeutet, dass auch nach
Ablauf des Datums eine Ware verkehrsfähig sein kann."


 



 

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