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AHO Aktuell - 02.12.2005

Kein Gammelfleisch in Hessen


Wiesbaden (aho/lme) - "Die Lebensmittelüberwachung in Hessen
funktioniert. Das Ergebnis: Nach unserer derzeitigen Kenntnis hat sich
kein Hinweis auf die Verbringung von so genanntem ‚Gammelfleisch' nach
Hessen aus Gelsenkirchen oder dem damit im Zusammenhang stehenden
Zerlegebetrieb im niedersächsischen Lastrup bestätigt. Natürlich gehen
die hessischen Lebensmittelkontrolleure weiterhin jedem Hinweis, etwa
aus dem Schnellwarnsystem oder aus Lieferlisten, nach", sagte
Verbraucherschutzminister Wilhelm Dietzel heute in Wiesbaden.

Dietzel betonte weiter, die Landesregierung habe zu jeder Zeit alles
in ihrer Macht stehende unternommen, um herauszufinden, ob verdorbenes
Fleisch auch nach Hessen geliefert wurde und beispielsweise als erstes
Bundesland am 14. Oktober - unmittelbar nach Bekanntwerden der
illegalen Machenschaften mit der Umdeklarierung von Schlachtabfällen
in Bayern - die Veterinärbehörden angewiesen, alle zugelassenen
fleischverarbeitenden Betriebe und darüber hinaus eine Anzahl
handwerklicher Metzgereien zu überprüfen. Hierbei wurden keine
Verstöße oder Hinweise auf ungesetzliches Handeln festgestellt.
"Daneben wurde aktuell noch einmal neben den ohnehin regelmäßig
stattfindenden Routinekontrollen eine separate Kontrolle der
Kühlhäuser angeordnet. Auch hier steht das Ergebnis fest: Keine
Hinweise auf die Einlagerung von nicht verkehrsfähigem Fleisch!"

Zum derzeitigen Ergebnis der Kontrollen im Zusammenhang mit dem
jüngsten Fleischskandal erläuterte der Minister, dass nach aktuellem
Kenntnisstand insgesamt drei Lieferungen aus Gelsenkirchen nach Hessen
in den vergangenen 15 Monaten geliefert worden seien. Eine Lieferung
vom September 2004 erfolgte an einen nordhessischen Abnehmer, der
nicht mehr existiert. Es konnten daher weder Geschäftsunterlagen noch
Ware aufgefunden werden. Eine weitere Lieferung vom Januar 2005
erfolgte an eine südhessische Fleischhandelsfirma, die die Ware direkt
nach Baden-Württemberg lieferte, ohne dass die Ware in Hessen
ausgeliefert wurde. Eine dritte Lieferung vom November 2005 erfolgte
von Gelsenkirchen über Dänemark nach Hessen, wo sie über ein
Telefongeschäft schließlich an einen hessischen Abnehmer geliefert
wurde. Dietzel: "Die Lieferung ist von der zuständigen
Veterinärbehörde vollständig aufgefunden und beschlagnahmt worden. Es
wurden Proben entnommen, die derzeit beim Landesbetrieb Hessisches
Landeslabor im Hinblick auf ihre Verkehrsfähigkeit bzw. eventuelle
Verderbnis untersucht werden. Die sensorische Untersuchung der Proben
ergab keinen Hinweis auf Abweichungen, das heißt Aussehen, Geruch und
Konsistenz waren nach Auftauen der Proben nicht zu beanstanden. Die
mikrobiologischen Ergebnisse liegen in der nächsten Woche vor."

Der Verbraucherschutzminister erläuterte weiter, dass ein Betrieb in
Lastrup nach Auskunft des zuständigen Niedersächsischen Ministeriums
am 01.11.2005 geschlossen wurde. Nach der ermittelten Kundenliste
waren sechs hessische Betriebe beliefert worden. In keinem Fall konnte
jedoch in Hessen Ware der entsprechenden Lieferungen vorgefunden
werden. Diese Lieferungen lagen jedoch ein Jahr und länger zurück.
Einige Betriebe hatten bereits Teile der Lieferungen wegen
Qualitätsmängeln zurückgehen lassen. "Von den Qualitätsmängeln wurden
die Behörden nicht unterrichtet. Wir haben deshalb, im Vorgriff auf
die Ankündigung von Bundesminister Seehofer, eine gesetzliche
Meldepflicht einzuführen, die - in Hessen in der Verantwortung der
Landräte sowie Oberbürgermeister der kreisfreien Städte stehenden -
Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz angewiesen, die
fleischverarbeitenden Betriebe zu informieren, dass sie Lieferungen,
die sie aus Hygienegründen zurückgewiesen haben, dem zuständigen
Veterinäramt melden müssen."

Dietzel sagte, dass gerade auch dieser Skandal gezeigt habe, dass die
Lebensmittelüberwachung in Hessen funktioniere, letztlich aber
strafbewehrte kriminelle Machenschaften wie das Umdeklarieren von
abgelaufenem Fleisch oder das Einspritzen von Wasser, um das
Fleischgewicht zu erhöhen, auch mit einer Erhöhung der
Kontrollfrequenzen nicht gänzlich auszuschließen sei. "Derartige
Vorgänge machen jedoch deutlich, dass eine konsequente und effektive
staatliche Überwachung in allen Stufen der Lebensmittelgewinnung auch
in Zeiten verpflichtender Eigenkontrollsysteme unverzichtbarer
Bestandteil des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes sein
muss. Bestehende Schwachstellen im Bereich der Lebensmittelkontrolle
in Hessen wurden von der Landesregierung bei der Regierungsübernahme
im Jahr 1999 erkannt und die Personalausstattung der
Veterinärverwaltung daraufhin verbessert. So wurde die Zahl der
Lebensmittelkontrolleure von 110 auf 136 erhöht. Insgesamt haben wir
heute im Vergleich zum Jahr 1998, in dem es 207 Stellen in der
Lebensmittel- und Veterinärkontrolle gab, 265 Stellen besetzt. Im
Rahmen der Kommunalisierung seien die hessischen Landräte und
Oberbürgermeister vom Land Hessen mit den nötigen finanziellen Mitteln
zur Erledigung dieser Aufgaben ausgestattet worden", so der Minister
und weiter:

"Es ist selbstverständlich so, dass die Ämter für Veterinärwesen und
Verbraucherschutz bei der Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben eine
risikoorientierte Prioritätensetzung pflegen. In besonderen
Situationen oder bei Krisenszenarien, wie bei Lebensmittelskandalen
oder Tierseuchenausbrüchen, müssen zunächst die dringlichsten Aufgaben
erledigt werden, im Einzelfall auch unter Hintenanstellung anderer
Routinekontrollen mit geringerem Gefährdungspotential für die
Verbraucherinnen und Verbraucher."

Hintergrund:

Die hessischen Lebensmittelüberwachungsbehörden führten 2004 im Rahmen
der Überwachung der Betriebe und des Lebensmitteltransportes 68.417
Kontrollen durch (Vorjahr 62.264). Dabei werden Betriebe, die
empfindliche Lebensmittel herstellen, wie zum Beispiel Hackfleisch,
häufiger kontrolliert als andere.


 



 

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