Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 01.12.2005

Rhein-Kreis Neuss: Das Lagern von Gammelfleisch ist keine Straftat


Neuss (aho/lme) - Die in der vergangenen Woche im Rahmen der
landesweiten Überprüfung von EG-zugelassenen Kühlhäusern im
Rhein-Kreis Neuss sichergestellte Menge von 15.000 Kilogramm
Schweinefleisch aus den Jahren 2003 und 2004 darf nicht in den Verkehr
gebracht werden. Das resultiert aus den Ergebnissen der Fleischproben,
die im staatlichen Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld untersucht
worden sind.

Sensorisch ist die Ware beanstandet worden. Aufgrund der langen
Lagerzeit lagen Abweichungen hinsichtlich des Geruchs und des
Aussehens vor. Die Ware ist dadurch für den Verzehr durch den Menschen
ungeeignet. Mikrobiologisch waren die Waren unauffällig. "Eine
Gesundheitsgefährdung hat nach den Probeergebnissen nicht bestanden,
selbst wenn die Ware noch in den Verkehr gelangt wäre", erläutert Dr.
Gerhard Fischer, Leiter des Veterinär- und
Lebensmitteluntersuchungsamtes beim Rhein-Kreis Neuss gegenüber der
Presse.

An der Beurteilung des Sachverhalts, dass es sich weder um eine
Straftat noch um eine Ordnungswidrigkeit handelt, ändert sich durch
das Ergebnis nichts. "Es handelt sich um ein Lagern und nicht um ein
Inverkehrbringen einer Ware", macht Fischer deutlich. Darüber hinaus
gehe von dieser entsprechend verpackten Ware auch für andere verpackte
Tiefgefrierware keine nachteilige Beeinträchtigung aus. Was mit dem
Schweinefleisch geschieht, wird von den Behörden in Abstimmung mit dem
Eigentümer des Schweinfleischs geprüft.




 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de