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AHO Aktuell - 28.11.2005

Bayern: Sonderkontrollaktion bei Schlachthöfen, Kühl- und Gefrierhäusern


München (aho/lme) - Bayern hat am Montag eine landesweite
Sonderkontrollaktion bei den rund 260 Schlachthöfen sowie Kühl- und
Gefrierhäusern gestartet. Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf
ordnete die bayernweiten Kontrollen aufgrund der aktuellen
Berichterstattung über verdorbene Fleischlieferungen und verlängerte
Mindesthaltbarkeitsdaten an. Nach jetzigem Erkenntnisstand des
Bayerischen Verbraucherschutzministeriums ist eine Tonne
genussuntaugliches Fleisch aus einem niedersächsischen Betrieb in
Bayern sichergestellt und entsorgt worden. Auch eine
baden-württembergische Firma hat laut Ministerium nach den
vorliegenden Erkenntnissen Ware an 11 bayerische Betriebe in den
Landkreisen Lindau, Neu-Ulm und Oberallgäu geliefert. Es gibt derzeit
keine Anhaltspunkte, dass dieses Fleisch genussuntauglich gewesen sein
könnte. Weitere Probenahmen und Analysen laufen. Bayerische Betriebe
wurden mit Waren aus dem nordrhein-westfälischen Betrieb nach den
bislang ermittelten Abnehmern nicht beliefert.

Bereits vor zwei Wochen hatte Verbraucherschutzminister Schnappauf
eine Razzia bei 64 Kühlhäusern und 63 Nebenproduktebetrieben
angeordnet, die Schlachtabfälle lagern. Anlass war die systematische
Umdeklarierung von Schlachtabfällen zu lebensmitteltauglichem Fleisch
durch einen Deggendorfer Unternehmer. Bei der Razzia wurden
insbesondere 500 Tonnen illegal gelagerter Schlachtabfälle in einem
Kühlhaus in Simbach am Inn gefunden. Das Kühlhaus wurde sofort
versiegelt und die Weiterführung des Betriebs mittlerweile untersagt;
weitere schwere Verstöße wurden nicht festgestellt. Schnappauf betonte
in diesem Zusammenhang, dass es bei den Kontrollen nicht um die
Kriminalisierung einer ganzen Branche gehe, sondern um die Erhöhung
der Verbrauchersicherheit.

Bayern geht dem Minister zufolge mit einem konkreten Maßnahmenpaket in
die morgige Krisensitzung zu den Fleischskandalen in Bonn. "Wir
brauchen dringend eine bessere Koordinierung des Verbraucherschutzes
in Deutschland, um Rückrufaktionen schnell und effektiv durchführen zu
können. Sofortige gegenseitige Information muss das Ziel sein, damit
Verbraucherschutzinteressen an erster Stelle stehen", so Schnappauf.
Außerdem könne es nicht sein, dass Lebensmittelfirmen, denen
verdorbenes Fleisch angeboten wird, dieses einfach an den Absender
zurückschicken und ihr Geld zurückerhalten. Hier sei es dringend
notwendig, eine klare Meldepflicht zu regeln und den bisherigen
Bußgeldrahmen auf mindestens 20.000 Euro zu verdoppeln. Um kriminellen
Machenschaften künftig einen Riegel vorzuschieben, schlägt Minister
Schnappauf auch vor, die Transportbehälter und Begleitpapiere von
Lebensmitteln und Schlachtabfällen europaweit einheitlich und
auffällig zu kennzeichnen, z. B. mit perforierten roten, gelben und
grünen Aufklebern. Der Minister fordert darüber hinaus eine
Zulassungspflicht für Transporteure von Fleischabfällen sowie ein
Begleitscheinsystem, so dass die Kopien nach Ankunft der Ware beim
Empfänger an den Absender zurückgesandt werden. So könne eine
Veränderung der Papiere auf der Fahrt ausgeschlossen werden. Außerdem
sollen Schlachtabfälle mit Lebensmittelfarbe, Fisch- oder Leberaromen
speziell gekennzeichnet werden, teilt das Ministerium mit.

 



 

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