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AHO Aktuell - 24.11.2005

Fleischskandal: Kühlhausverband verurteilt kriminellen Fleischhandel


Bonn (aho/lme) - Der VDKL (Verband Deutscher Kühlhäuser und
Kühllogistikunternehmen e.V.) fordert im Zusammenhang mit den
Fleischskandalen der letzten Wochen eine schonungslose Aufklärung der
Verdachtsfälle. Der illegale Handel mit verdorbenem Fleisch muss durch
die zuständigen Behörden schnellstmöglich aufgeklärt werden. Die
bestehenden Strafrahmen müssen weitaus schärfer als bisher
ausgeschöpft werden.

Der VDKL warnt allerdings dringend vor einer pauschalen
Verurteilung der betroffenen Kühlhausunternehmen.

Ein gewerbliches Kühlhaus ist bei der Einlagerung von Ware
ausschließlich als Dienstleister und Auftragnehmer für den Kunden
tätig. Die genaue Beschaffenheit und Zusammensetzung der Ware ist für
das Kühlhaus nicht erkennbar, da die eingelagerte Ware grundsätzlich
verpackt ist. Eine Qualitätskontrolle unter Öffnung der Verpackung ist
für das Kühlhaus nur mit Genehmigung des Kunden möglich.

Der Kunde eines Kühlhauses ist auch gesetzlich und vertraglich
verpflichtet, nur einwandfreie Ware einzulagern. Alleiniger Eigentümer
und Verfügungsberechtigter der Ware ist allerdings der Kunde. Dieser
bestimmt auch die Lagerdauer oder den Zeitpunkt der Auslagerung.

Kühlhäuser arbeiten mit branchenspezifischen Hygienekonzepten, die der
VDKL gemeinsam mit den Veterinärbehörden aller Bundesländer erarbeitet
hat.

Der VDKL vertritt 85 Prozent aller gewerblichen Kühlhäuser in
Deutschland.

 



 

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