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AHO Aktuell - 24.11.2005

Leverkusener Veterinäramt: Keine Auffälligkeiten bei Geflügelpest


Leverkusen (aho) - Mit der Änderung der Geflügelpestschutzverordnung
Mitte Oktober sind vom städtischen Veterinäramt in Leverkusen
umfangreiche Untersuchungen und Kontrollen durchgeführt worden, die
allesamt keine Auffälligkeiten ergeben haben. Ein besonderer
Arbeitsschwerpunkt ist neben der Kontrolle auch die Beratung der
Geflügelhalter, die verpflichtet sind, ihre Tiere noch bis zum 15.
Dezember in Ställen zu halten. In begründeten Einzelfällen werden
Betriebe von der Aufstallungspflicht befreit.

Mit Auftreten der Geflügelpest in Europa sind in Leverkusen bei den
Gänse haltenden landwirtschaftlichen Betrieben große Absatzprobleme
aufgetreten. Für den Leiter des Veterinäramtes, Dr. Kurt Molitor, ist
die Zurückhaltung der Verbraucher unbegründet: " Niemand sollte sich
seinen traditionellen Gänsebraten zu Weihnachten verleiden lassen."

Kontrollen von Wildvögeln und Reisebus

Bei umfangreichen Untersuchungen von Geflügelkotproben an Leverkusener
Seen wurde kein Geflügelpestvirus nachgewiesen. Wildvögel zeigten
keinerlei Verdacht auf die Erkrankung. Auch die Leverkusener Jäger
haben bisher keine Auffälligkeiten bei Wildvögeln festgestellt. Die
Untersuchungen eines auffälligen Schwans und eines Fischreihers
verliefen negativ. Vom Veterinäramt wurde in Zusammenarbeit mit dem
Zoll auch ein Fernreisebus aus Rumänien kontrolliert. Seitdem in
Rumänien die Geflügelpest ausgebrochen ist, dürfen kein Geflügel,
keine Geflügelteile und Erzeugnisse wie z. B. Federn oder sonstiges
verdächtiges Material in die EU verbracht werden. Erfreulicherweise
waren sowohl die Busunternehmen, wie auch die Passagiere über die
Problematik der evtl. Einschleppung durch Geflügelmaterial gut
informiert.

Auch die Leverkusener Geflügelhalter sind sehr kooperativ und
verständnisvoll und halten sich an die Aufstallungspflicht wie bei
Stichprobenkontrollen durch das Veterinäramt festgestellt wurde. In
den vergangenen Wochen sind noch viele Geflügelhalter ihrer Pflicht
nachgekommen, ihre Tierhaltung beim Veterinäramt und bei der
Tierseuchenkasse anzumelden.

Die Meldung bei der Tierseuchenkasse ist von besonderer Bedeutung, da
eventuell weitergehende Untersuchungen des Geflügels erforderlich
werden, die mit Unkosten verbunden sind. Diese Unkosten tragen zum
überwiegenden Teil das Land und die Tierseuchenkasse, wenn der
Geflügelhalter seine Tiere dort gemeldet hat. Ansonsten muss der
Geflügelhalter sowohl die Untersuchungskosten sowie auch die
Laborkosten selbst aufbringen.

 



 

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