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AHO Aktuell - 21.11.2005

Polizei Bad Oldesloe: Erhebliche Mängel bei Tiertransporten


Bad Oldesloe (aho) - Bereits am 11.11.05 führten Beamte des
Schwerlasttrupps vom Polizeibezirksrevier Bad Oldesloe eine
Verkehrskontrolle mit dem Schwerpunkt -Tiertransporte- durch. Anwesend
war auch der Veterinär des Kreises Stormarn. Kontrolliert wurden laut
Polizeibericht insgesamt 7 Tiertransporte; davon wurden 6 beanstandet.

Ein Viehtransporteur, unterwegs mit 9 Rindern, konnte die
erforderliche Erlaubnis zum Transport von Wirbeltieren nicht vorlegen.
Die Ermittlungen ergaben zudem, dass der entsendende Betrieb aus
Niedersachsen bereits 15 Jahre ohne eine solche Erlaubnis Tiere
transportiert hatte.

Ein Unternehmer aus dem Kreis Segeberg war mit 145 Schweinen auf dem
Weg zum Schlachthof Perleberg. Zur Kontrollzeit befanden sich die
Tiere bereits 12 Stunden auf dem LKW. Nutztiere auf dem Weg zum
Schlachthof dürfen nicht länger als 8 Stunden transportiert werden.
Das geplante weitere Zuladen von Tieren wurde untersagt; die direkte
Fahrt zum Schlachthof angeordnet.

Ein 59jähriger Fahrer aus Brandenburg legte eine ungültige
Fahrerlaubnis vor. Er hatte versäumt, die für die Verlängerung
geforderte augenärztliche Bescheinigung beizubringen.
Sowohl gegen den Fahrer, als auch den Halter wurde Strafanzeige
erstattet.

Ein 52jähriger Viehhändler aus Hamburg transportierte zuviele
Schlachtschweine ohne erforderliche Trenngitter.

Ein 38jähriger, unterwegs für ein Unternehmen aus dem Kreis Stormarn,
transportierte u. a. offensichtlich nicht transportfähige Ferkel. Hier
erwarten Fahrer und Halter eine Anzeige nach der
Tierschutztransport-Verordnung.

Diverse Verstöße wurden bei einem Viehtransport festgestellt, der aus
Mecklenburg-Vorpommern in Richtung Dithmarschen unterwegs war, um dort
weitere Tiere zu laden. Jungbullen und weibliche Rinder wurden ohne
Trennung transportiert; das Transportkontrollbuch war nicht ausgefüllt
worden. Zudem konnte der 69jährige Fahrer, der für ein Unternehmen aus
Bayern unterwegs war, die erforderliche Transporterlaubnis nicht
vorlegen. Aufgrund der zu erwatenden langen Fahrtzeit nach Bayern
wurde das sofortige Füttern und Tränken der Tiere angeordnet. Auch
hier wurden Anzeigen gegen Fahrer, Unternehmer und einen Landwirt
gefertigt. Die Bußgelder werden von den für den Unternehmens-Sitz
zuständigen Bußgeldstellen festgelegt.

Nebenbei fiel noch ein überladener Kleintransporter auf. Der mit
Lebensmitteln und Getränken beladene 2,8-Tonner wies ein
tatsächliches Gewicht von 4,8 t auf, was einer Überladung von 71
Prozent entspricht. Fahrer, und auch der für die Beladung
verantwortliche Halter, wurden ebenfalls angezeigt.



 



 

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