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AHO Aktuell - 18.11.2005

Stadt Gelsenkirchen beschlagnahmt überlagertes Fleisch


Gelsenkirchen (aho/lme) - Bei einer Routineuntersuchung durch einen
amtlichen Fleischkontrolleur der Stadt Gelsenkirchen sind Ende Oktober
2005 in einem Tiefkühlhaus ca. drei Tonnen Roastbeef gefunden worden,
dessen vom Hersteller angegebene Haltbarkeitsdatum abgelaufen war. Bei
der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Ware mit einem veränderten
um ein Jahr verlängerten Haltbarkeitsdatum ausgezeichnet worden war.

Die Ware wurde daraufhin vorläufig sichergestellt und Proben zur
Untersuchung an das Chemische und Staatliche Veterinäruntersuchungsamt
Münster übergeben.Das Aussehens des Fleisches ließ darauf schließen,
das es nicht mehr verkaufsfähig war, die Untersuchung bestätigte
diesen Verdacht. Eine der Proben entsprach nicht den rechtlichen
Vorschriften und war für den menschlichen Verzehr ungeeignet.

Weitere Recherchen ergaben, dass eine in Gelsenkirchen ansässige Firma
noch weitere 57 Tonnen Fleisch und Fleischzubereitungen in diesem
Tiefkühlhaus lagert. Der überwiegende Anteil dieser Einlagerungsware
besteht aus Putenhackfleisch mit Einfrierdatum aus dem Jahre 2002.

Eine weitere Kontrolle der Produkte durch den Leitenden
Veterinärdirektor und einen Mitarbeiter des Veterinäramtes ergaben
deutliche Hinweise auf eine Überlagerung der Ware, gekennzeichnet
durch Geruchsabweichung und Ausbildung von oberflächlichem
Gefrierbrand.

Da nach den derzeit vorliegenden Daten, insbesondere aufgrund der
langen Lagerzeit, erhebliche Zweifel an der Verkehrsfähigkeit dieser
Produkte bestehen, wurde sämtliche Ware durch das Referat Veterinär-
und Lebensmittelüberwachung der Stadt Gelsenkirchen vorläufig
sichergestellt.

Nach umfangreichen Vorermittlungen ist der Fall am 16. November 2005
an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. Die Staatsanwaltschaft
Essen hat die Ermittlungen aufgenommen und eine Durchsuchung der
betreffenden Firma eingeleitet. Weitere intensive Nachforschungen der
Stadt Gelsenkirchen, gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Essen,
werden in den nächsten Tagen folgen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen ist ein Großteil der im letzten
halben Jahr abgeflossenen Ware an zwei Gelsenkirchener Betriebe
gegangen. Noch vorhandene Warenbestände in diesen Betrieben, wie auch
daraus hergestellte Fleischerzeugnisse, wurden sichergestellt. Die
noch im Handel befindliche Ware wurde mittels einer Rückrufaktion von
den Lieferbetrieben zurückgezogen. Auch diese Ware wurde vorläufig
sichergestellt. Bis zur Klärung des Sachverhaltes bleiben sämtliche
verdächtige Waren sichergestellt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen sind gesundheitliche Gefahren durch
den Verzehr solcher überlagerten Lebensmittel ausgeschlossen.

Allerdings geht die Stadt Gelsenkirchen davon aus, dass für den
Verzehr durch den Menschen ungeeignete Lebensmittel in den Verkehr
gebracht worden sind. (Art. 14 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur
Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des
Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur
Lebensmittelsicherheit). Dieses ist nach dem Gesetz zur Neuordnung des
Lebensmittel- und Futtermittelrechts (Lebensmittel und
Futtermittelgesetzbuch) in § 11 (Vorschriften zum Schutz vor
Täuschung) und dem § 59 (Strafvorschriften) strafbewehrt.


 



 

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