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AHO Aktuell - 10.11.2005

Fleischskandal: Firmenanwalt widerspricht Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft


Oldenburg (aho/lme) - Zu der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft
Oldenburg vom heutigen Tage nimmt der Anwalt des beschuldigten
Geschäftsführers wie folgt Stellung genommen:

Derzeit kann zu den Tatvorwürfen und zu den Beprobungsergebnissen im
einzelnen noch nicht dezidiert Stellung genommen werden, da bislang
noch keine Einsicht in die Ermittlungsakte gewährt wurde.

Auch zu den Probenergebnissen kann erst konkret Stellung genommen
werden, wenn diese insgesamt genau bekannt sind.

Soweit in der Presserklärung der Staatsanwaltschaft auf auffällige
Proben aus dem Betrieb in Lindern Bezug genommen wird, ist zu
überprüfen, inwieweit mangelhafte Ware aus dem Ausland (Frankreich und
Polen) an den Betrieb zur Zerlegung geliefert worden ist.

Der betroffene Betrieb ist darauf angewiesen, und muss sich hierauf
verlassen können, dass mikrobiologisch einwandfreie Ware angeliefert
wird.

Insgesamt ist jedoch eindeutig festzuhalten, dass eventuelle
mangelhafte Lagerung und Behandlung des gelieferten Fleisches durch
Abnehmerbetriebe nicht dem betroffenen Geschäftsführer angelastet
werden können.

So nimmt das LAVES Oldenburg beispielsweise Bezug auf eine Beprobung
gefrorener Ware in einem Betrieb in Hagen, obwohl dieser nachweislich
nur mit Frischware beliefert worden ist.

Zu dem beabsichtigten Entzug der EU-Zulassung wird im Rahmen des
Anhörungsverfahrens innerhalb der hierzu gesetzten Frist Stellung
genommen werden.

Es wird noch einmal festgestellt, dass keine mangelhafte,
gesundheitsgefährdende Ware seitens des Betriebes an den Handel
ausgeliefert worden ist.

Die derzeitige Behandlung der Thematik durch die Medien und die
Politik stellt eine nicht hinzunehmende, existenzgefährdende
Vorverurteilung dar, der entschieden entgegengetreten wird.


Axel Husheer
Rechtsanwalt
Oldenburg


 



 

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