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AHO Aktuell - 05.11.2005

Brandenburg: Kein Hinweis auf Vogelgrippe bei Wildvögeln und Geflügel


Frankfurt/Oder (aho) - Im Rahmen des bundesweiten Frühwarnsystems zur
Vogelgrippe wurden bisher im Landeslabor Brandenburg umfangreiche
Laboranalysen bei Wildvögeln, Wildgeflügel und Wirtschaftsgeflügel
durchgeführt. Bisher wurden keine Krankheitserreger der Vogelgrippe bei den
untersuchten Tieren gefunden.

Das Bundesministeriums für Ernährung, Verbraucherschutz und Landwirtschaft
hatte zur Vorbeugung gegen die Vogelgrippe im Oktober Laboruntersuchungen
auf das Vorkommen von Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 angeordnet.
Ergänzt werden die Vorsorgemaßnahmen durch die Kontrolle der Handelswege und
des Reiseverkehrs, der Überprüfungen zur Einhaltung der Aufstallungspflicht
für Geflügel sowie der Beschränkung von Geflügelschauen,
Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art.

Moderne Labordiagnostik erlaubt schnelle und sichere Ergebnisse

Die amtlichen Untersuchungsmethoden sind europaweit standardisiert und
vereinheitlicht. In Deutschland wurden die Untersuchungsverfahren nach dem
Tierseuchenrecht für alle Landeslabore verbindlich geregelt. Die Bestätigung
von positiven Untersuchungsergebnissen aus den Bundesländern erfolgt im
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems.

"Das Landeslabor Brandenburg als akkreditiertes Prüflabor garantiert mit
seinen wissenschaftlichen Sachverständigen, seinem Laborfachpersonal und
seiner modernen Labortechnik schnelle und sichere Untersuchungsergebnisse
auch in der aktuellen Situation zum Schutz des Verbrauchers und zur
Kontrolle der Tierseuchenlage", versichert der Direktor des Brandenburger
Landeslabors, Prof. Dr. Roland Körber.

Mittels molekularbiologischer Untersuchungsverfahren wird in Probematerial
lebender Tiere und in Organmaterial gejagter oder verendeter Tiere das
Erbmaterial des Vogelgrippevirus analysiert. Darüber hinaus kommt der
Bruteitest zur Isolierung von Vogelgrippeviren aus Organmaterial tot
aufgefundener Tiere zum Einsatz. Blutproben von Geflügel, für welches eine
vollständige Haltung innerhalb geschlossener Ställe nicht möglich ist,
werden mittels immunologischer Tests auf Antikörper (Abwehreiweißkörper)
gegen das Vogelgrippevirus untersucht.

Bisher keine Anhaltspunkte für Vogelgrippevirus in Brandenburg

In bisher insgesamt 979 Proben bei Wildvögeln, Wildgeflügel und
Wirtschaftsgeflügel wurden keine Hinweise auf das Vorkommen von
Vogelgrippeviren in Brandenburg ermittelt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Tierseuchenlage in Europa und der
Bewertung des Risikos einer Einschleppung der Geflügelpest (Vogelgrippe,
aviäre Influenza) durch Zugvögel nach Deutschland wurden stichprobenartig
bisher 182 Proben von Zugvögeln im Rahmen der Beringungsaktion am Gülper See
und in der Schorfheide Tupferproben aus dem Schnabel-/Rachenbereich und der
Kloake entnommen. Bei allen Proben wurde ein negatives Ergebnis analysiert.
Bei den Wildvögeln handelte es sich um Alpenstrandläufer, Schnepfenarten,
Kibitze und Sandregenpfeifer aus nordeuropäischen Regionen.

Kontrolluntersuchungen an 62 Wildvögeln und Wildgeflügel aus Brandenburger
Zoos und Heimattierparks ergänzen diese Erhebungen mit gleichem Ergebnis.

Von aufmerksame Bürgern und Jägern wurden 134 todaufgefundene Wildvögel bzw.
gejagtes Wildgeflügel (Wildgänse, Wildenten, Fasane, Blesshühner) über die
Veterinärämter an das Landeslabor zur Untersuchung abgegeben. Gezielte
Analysen erbrachten auch in diesen Fällendurchweg negative Ergebnisse.

Seit 15. Oktober müssen von allen Geflügelbeständen, bei denen eine
vollständige Haltung in geschlossenen Beständen nicht möglich ist,
stichprobenartig Blutproben zur gezielten Kontrolle entnommen werden.
Insgesamt 581 Proben von 46 Beständen aus 12 Landkreisen wurden mit
negativen Ergebnis untersucht.

Das Landeslabor als unabhängige, staatliche Einrichtung des Landes
Brandenburg mit seinen Laboratorien in Frankfurt (Oder), Potsdam, Cottbus,
Kleinmachnow und Oranienburg zeichnet verantwortlich für amtliche
Untersuchungen und Bewertungen auf den Gebieten des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes, der Tierseuchen- und Tiergesundheitsüberwachung, der
Chemikaliensicherheit, des Umweltschutzes sowie der Gefahrenabwehr und des
Katastrophenschutzes.



 



 

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